Norm: ABGB §138 Abs1AußStrG §16 BIII1Tir HöfeG §17 Z2
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die fehlende Blutsverwandtschaft eines nach allgemeinen bürgerlichen Recht als ehelich geltenden Kindes bei der Bestimmung des Anerben nach dem Tir HöfeG auch außerhalb eines Ehelichkeitsbestreitungsverfahrens geltend gemacht werden könnte, ist verfehlt. Die gemäß § 138 Abs 1 Satz 2 ABGB nur durch eine gerichtliche Entscheidung im Ehelichkeitsbestreitungsve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bABGB §140 AgABGB §141 IIIABGB §149ABGB §230 ff
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Vorschriften der §§ 140, 141 und 149 ABGB über die Heranziehung der Einkünfte und des Vermögens des Kindes zur Deckung dessen Unterhaltes und der §§ 149 letzter Halbsatz, 230 ff (insbesondere § 230 e) ABGB über die Anlegung von Mündelgeld bei der Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Mündelgeld (Sparguthaben) durch die E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG §20 Abs3EisbEG §22
Rechtssatz: Auch eine qualifiziert unrichtige Beurteilung der im gegebenen Zusammenhang allein zu prüfenden verfahrensrechtlichen Wirksamkeit eines vor Erlassung des Enteignungsbescheides erklärten Verzichtes auf Anrufung des Gerichtes, vermöchte den Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit nicht zu erfüllen. Entscheidungstexte 6 Ob 62... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §14 A5AußStrG §14 B1AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII2b1
Rechtssatz: Wenn nach der
Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses in der Anordnung verfahrensleitender Maßnahmen der Entscheidungswille zum Ausdruck kommt, die Einrede der Unzulässigkeit des Verfahrens zur gerichtlichen Festsetzung der Enteigungsentschädigung ein für allemal zurückzuweisen und damit eine bindende Entscheidung über die Grenzen der Gericht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §118
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob das Bucheinsichtsrecht der Antragstellerin nur während der Geschäftsstunden ausgeübt werden darf, kann mangels gesetzlicher Regelung nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 6 Ob 580/81 Entscheidungstext OGH 29.04.1981 6 Ob 580/81 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §72 Abs2
Rechtssatz: Der Inhalt einer Amtsbestätigung, mit der lediglich der Übergang der Rechte des Erblassers an den Erben im Fall eines geringfügigen Nachlasses (§ 72 Abs 2 AußStrG) bestätigt wird, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 4 Ob 407/80 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 4 Ob 407/80 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Ein erst im Wertungsvorgang unterlaufener Irrtum ist keine Aktenwidrigkeit, es sei denn, daß die Grundlage der Schlußfolgerungen selbst aktenwidrig ist und mit ihrem Wegfall den darauf bauenden Schlüssen der Boden entzogen wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 514/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 3 Ob 514/81 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cFGG §127
Rechtssatz: Die bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes ist wegen des verfahrensrechtlichen Charakters der Aussetzung gemäß §127 FGG nur wegen Nichtigkeit anfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 2/81 Entscheidungstext OGH 08.04.1981 6 Ob 2/81 6 Ob 17/89 Entscheidungstext OGH 30.10.1989 6... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3aJN §44JN §105
Rechtssatz: Da die Zuständigkeitsvorschriften im Außerstreitverfahren grundsätzlich einer Parteienvereinbarung nicht zugänglich sind und Verstöße dagegen stets einen Nichtigkeitsgrund abgeben, ist das vom unzuständigen Bezirksgericht durchgeführte Verfahren einschließlich der bisher von ihm gefaßten Sachbeschlüsse als nichtig aufzuheben, Gemäß § 44 JN ist die Abhandlungssache dem zuständigen Bezirksgericht z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn das Rekursgericht die Entscheidung über den Unterhaltserhöhungsantrag bestätigte, ohne vorher eine Entscheidung über die Genehmigung eines Vergleiches zu veranlassen. Entscheidungstexte 6 Ob 569/81 Entscheidungstext OGH 18.03.1981 6 Ob 569/81 European Case ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn das Pflegschaftsgericht einen zwischen den Eltern geschlossenen Vergleich genehmigt, nicht aber eine später erfolgte Vereinbarung über die Abänderung dieses Vergleiches. Entscheidungstexte 6 Ob 569/81 Entscheidungstext OGH 18.03.1981 6 Ob 569/81 European Ca... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2o
Rechtssatz: Die Annahme oder Zurückweisung einer Erbserklärung entscheidet über die Teilnahme als Erbansprecher im außerstreitigen Verfahren zur rechtlichen EInweisung in die Erbschaft. Selbst eine Außerachtlassung wesentlicher Kriterien für diese Entscheidung oder Denkgesetzwidrigkeiten bei der Würdigung der erheblichen Umstände vermöchten unter dem Gesichtspunkt eines Ausschlusses von der verfahrensrechtlichen Geltendm... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Ob zur Erforschung der Absicht des Erblassers, durch seine Anordnung über einzelne Vermögensstücke eine Einsetzung des Bedachten zum Erben gewollt zu haben, die Verhältnisse zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung oder jener zur Zeit des Erbfalles heranzuziehen sind, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Keine Gesetzesstelle regelt die erwähnte Frage so klar, daß die vorgenommene Beurteilun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1AußStrG §16 A1UVG §9 Abs3UVG §15 Abs1UVG §27UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Dem Präsidenten des OLG steht gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes bzw Vormundschaftsgerichtes, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde gem § 9 Abs 3 UVG als besonderer Sachwalter des Kindes enthoben wird, kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 793/80 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §144AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der an Stelle der Pflege und Erziehung die Elternrechte des § 144 ABGB der Mutter übertragen wurden, ist keine bestätigende Entscheidung. Entscheidungstexte 6 Ob 508/81 Entscheidungstext OGH 28.01.1981 6 Ob 508/81 5 Ob 615/81 Entscheidungstext OGH 15.1... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §144ABGB nF §177 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Frage, ob die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen ehelichen Kindern erfließenden rein persönlich Rechte und Pflichten (§ 144 ABGB) nach der Scheidung der Ehe der Eltern des minderjährigen Kindes auch nur an einen Elternteil allein übertragen werden können, wenn und solange die geschiedenen Eltern im gemeinsamen Haushalt leben, und darin ... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §177 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die elterlichen Rechte und Pflichten von der Mutter auf den Vater übertragen werden, weil sich die Mutter aus einer einseitigen und unzutreffenden Sicht der Fähigkeiten und Möglichkeiten ihres Sohnes nach den gegebenen Möglichkeiten als sinnvoll erkannten Berufsausbildung widersetzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2dAußStrG §16 BIII2gKlGG §14KlGG §15
Rechtssatz: In der Rechtsansicht, daß die Verlassenschaft des Kleingärtners nach § 14 Abs 2 KlGG dann antragsberechtigt sei, wenn einer von ihm vorgenommenen Übertragung seiner Rechte aus dem Unterpachtvertrag vor seinem Tode die Zustimmung des Generalpächters noch nicht erblickt werden. Auch die Rechtsansicht, daß nach dem Tode des Kleingärtners ungeachtet der vorher ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aKlGG §15
Rechtssatz: Die Meinung, daß durch § 15 KlGG nur die letztwillige Verfügung über Überpachtrechte an einem Kleingarten ausgeschlossen werden soll, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 698/80 Entscheidungstext OGH 13.11.1980 7 Ob 698/80 Veröff: JBl 1982,44 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB nF §176AußStrG §16 BII3bAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, darin, daß das Kind dem Vater zur Pflege und Erziehung überwiesen wird, wenn die Mutter wegen des zerrütteten Verhältnisses zu ihrem geschiedenen Gatten Selbstmord begehen wollte und auch ihr Kind zu töten versucht hat. Keine Nichtigkeit, wenn die Unterinstanzen der Meinung sind, die Entscheidung ohne Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §105 BIII2a
Rechtssatz: § 105 AußStrG regelt nicht bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Verlassenschaftsschulden nicht in das Inventar aufgenommen werden dürfen. Entscheidungstexte 6 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 05.11.1980 6 Ob 756/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §99
Rechtssatz: Das Begehren, die Gründungsdaten der Konten bekanntzugeben, findet im Gesetz (§§ 99 ff AußStrG) keine Deckung. Eine offenbare Gesetzwidrigkeit wird daher damit nicht zur Darstellung gebracht. Entscheidungstexte 6 Ob 756/80 Entscheidungstext OGH 05.11.1980 6 Ob 756/80 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII3a
Rechtssatz: Wurde der erstinstanzliche Beschluß zunächst nicht zugestellt und hat sich der Revisionsrekurswerber in Kenntnis der Rekursentscheidung ohne weitere Antragstellung selbst gleich für den Revisionsrekurs entschieden, so kann bei zwischenzeitiger Zustellung des erstinstanzlichen Beschlusses eine Nichtigkeit nicht wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Auffassung, der als Vater festgestellte Mann sei solange zur Unterhaltsleistung für das Kind heranzuziehen, als das Vaterschaftsfeststellungsurteil aufrecht ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 5 Ob 716/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 5 Ob 716/80 European Case... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, unter "demjenigen ..., dem ein Pflichtteil gebührt" in § 804 ABGB nicht jeden abstrakt Pflichtteilsberechtigten, sondern nur einen solchen zu verstehen, der eine auf das Pflichtteilsrecht gegründet konkrete Forderung in ihrer tatsächlichen Voraussetzungen klarzustellen, vorzubereiten und letztlich geltend zu machen trachtet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gVlbg RaumplanungsG LGBl 1973/15 §18
Rechtssatz: Die Ablehnung einer gerichtlichen Festsetzung des Übernahmspreises, solange die Grundfläche weder eingelöst wurde noch die Dreijahresfrist des § 18 Abs 2 Satz 4 RaumplanungsG abgelaufen ist, kann keinesfalls offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 4 Ob 539/80 Entscheidungstext OGH 23.09.1980 4 Ob 539/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §165cAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die zu gerichtlichem Protokoll erfolgte Erklärung des Kindesvaters ist dem Standesbeamten zu übersenden. Das dies nicht auch in Form einer gerichtlich beglaubigten Abschrift geschehen könne, läßt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Der Weigerung des Standesbeamten zur Vornahme der Eintragung wäre im Wege der Aufsichtsbehörde abzuhelfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2GBG §38 litaGBG §126
Rechtssatz: Kein innerer Zusammenhang und daher keine bloß teilweise bestätigende Entscheidung liegt vor bei Verneinung der Zulässigkeit der Löschungsvormerkung gemäß § 38 lit a GBG bei der Anmerkung der Vollstreckbarkeit des Notariatsaktes, auf Grund dessen Pfandrechte einverleibt wurden, und jener Löschungsvormerkung bejaht wurde. Entscheidungstexte 5... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Darüber, welcher der Titel der stärkere ist, wenn letztwillige Erklärungen verschiedenen Datums vorliegen, und hinsichtlich desjenigen, der im jüngeren Testament berufen ist, eine Erbsentschlagung behauptet, deren Gültigkeit aber bestritten wird, bestimmt das Gesetz nichts. Es enthält aber auch keine Anordnung darüber, daß die Frage der Gültigkeit der Erbsentschlagung im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Da nach § 177 Abs 2 ABGB "erforderlichenfalls die Bezirksverwaltungsbehörde zu hören" ist, ist die Einholung einer Stellungnahme der Bezirksverwaltungsbehörde in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichtes gestellt. Entscheidungstexte 6 Ob 659/80 Entscheidungstext OGH 11.07.1980 6 Ob 659/80 ... mehr lesen...