Norm: EheG §49 F
Rechtssatz: Der bloße Umstand, daß der pflichtvergessene Ehegatte eine "schlechte Jugend" gehabt haben soll, kommt als Schuldausschließungsgrund an sich nicht in Frage und es ist auch nicht selbstverständlich, daß eine unglückliche Jugend zu Komplexen führt, die das Verschulden eines Ehegatten an seinen Pflichtverletzungen zumindest zweifelhaft erscheinen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 FEheG §60EheG §61 Abs3ZPO §391 A
Rechtssatz: Für den österreichischen Rechtsbereich besteht der Grundsatz der Einheitlichkeit des Eheverfahrens nicht und durch keine positive Rechtsvorschrift ist die Möglichkeit ausgeschlossen, daß nach erfolgter Scheidung ein Mitverschulden des anderen Teiles festgestellt werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 7/75 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §76EheG §49 DZPO §226 IVZPO §514 B
Rechtssatz: Keine Beschwer des obsiegenden Klägers, wenn die Ehe bei gleichzeitiger Geltendmachung zweier auf Verschulden gegründeter Scheidungsgründe (§§ 47, 49 EheG) lediglich aus einem Grund geschieden wird. Entscheidungstexte 2 Ob 341/74 Entscheidungstext OGH 19.12.1974 2 Ob 341/74 Veröff: EvBl 1975/225 S 493 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BZPO §503 E4c16
Rechtssatz: Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier §§ 50, 51 EheG). Entscheidungstexte 6 Ob 105/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 105/74 Veröff: EvBl 1975/91 S 186 1 Ob 644/83 Entscheidungstext OGH 01.06.19... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1cEheG §49 A1f
Rechtssatz: Verstöße gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung (Einhaltung der üblichen Höflichkeitsformen, der täglichen Ansprache, Respektierung der beiderseitigen Rechte im Haus und dem Kind gegenüber; siehe Schwind in Klang 2.Auflage I/1 744), wiederholte Beschimpfungen, bei denen es sich nicht um milieubedingte Entgleisungen handelt (EFSlg 4922 4924, 6883), Drohungen mit Misshandlungen und die Vornahme von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 GEheG §49 A1fEheG §49 E
Rechtssatz: Der Ehegatte braucht sich wegen eines Fehlverhaltens gegenüber den Kindern, mag dieses auch als Eheverfehlung anzusehen sein, nicht schlechthin alles von seinem Ehegatten gefallen lassen. Anstatt die nicht gebilligten Erziehungsmaßnahmen mit einem ehewidrigen Verhalten zu beantworten, wäre es Sache des Ehegatten gewesen, die Meinungsverschiedenheiten über ihm im Interesse der Tochter geboten e... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Keine schwere Eheverfehlung, wenn der Ehegatte, dem durch einstweilige Verfügung der abgesonderte Wohnort bewilligt wurde, später an einen anderen Wohnort als den damals im Antrag genannten zieht. Entscheidungstexte 6 Ob 101/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 6 Ob 101/74 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 A1f
Rechtssatz: Entgegenahme von Geldzuwendungen unter Ausnützung des Heiratswillens einer zweiten Frau ist gegenüber jener Frau, mit der die Ehe tatsächlich geschlossen wurde eine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 6 Ob 101/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 6 Ob 101/74 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIEheG §49 A1d
Rechtssatz: Unberechtigte Klagserhebung gegen den Ehegatten ist nur bei Schikane, nicht schon bei Versehen eine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 96/74 Entscheidungstext OGH 27.06.1974 7 Ob 96/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0026617 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Einmalige Verweigerung des ehelichen Verkehrs in nervlich stark angespannter Situation - keine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056673 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 A1f
Rechtssatz: Häufiges Alleinlassen des Ehegatten, insbesondere auch zu den Wochenenden, als schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 6 Ob 561/77 Entscheidungstext OGH 10.03.1977 6 Ob 561/77 Auch 7 Ob 761/82 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Flieht ein Ehegatte vor den häuslichen Problemen in ein Kapuzinerkloster, so kann er dem anderen nicht ohneweiters mangelnde eheliche Gesinnung vorwerfen. Entscheidungstexte 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056491 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Nicht jede Eheverfehlung im objektiven Sinn reicht schon aus, um den Tatbestand des § 49 EheG zu erfüllen. Vielmehr erfordert die bezogene Gesetzesstelle eine schwere Eheverfehlung, welche die objektive Eignung und die subjektive Wirkung hat, einen bedeutenden Beitrag zur Zerrüttung der Ehe zu leisten. Trotz teilweiser Rechtswidrigkeit reicht die Ansichnahme eines Geldbetrages von achttausend Schilling als Ersparn... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1dEheG §49 E
Rechtssatz: Die Verbreitung diffamierender Äußerungen im Kameradenkreis des anderen Gattenteils kann grundsätzlich eine Eheverfehlung darstellen. Dazu, daß derartige Äußerungen als Reaktionshandlungen zu werten sind, bedarf es eines unmittelbaren Zusammenhanges mit einem vorausgegangenen Verhalten des anderen Gattenteiles. Entscheidungstexte 3 Ob 196/73 Ent... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §49 DEheG §55 cEheG §55 d
Rechtssatz: Einer Reihung der Klagegründe kommt nur dann Bedeutung zu, wenn beide Scheidungsgründe (§ 49, § 55 EheG) berechtigt sind, nicht aber auch dann, wenn dies nur für einen der
Gründe: zutrifft oder sich das Klagebegehren gänzlich als unbegründet erweist. Entscheidungstexte 3 Ob 170/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 170... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Anbringung eines eigenen Briefkastens am Haus der Streitteile, Verlagerung von Möbeln und Haushaltsgegenständen innerhalb dieses Hauses, Versperrthalten der Ehewohnung bei langjähriger Abwesenheit des Ehemannes, Weigerung in die Veräußerung der gemeinschaftlichen Liegenschaften einzuwilligen, Verkehr der Gattin mit der Stiefmutter des Klägers und deren Nachbarn, gegen die nichts Nachteiliges vorliegt, sind trotz d... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1dEheG §49 A1f
Rechtssatz: In der Geltendmachung eines, wenn auch zweifelhaften Anspruches allein, ist eine schwere Eheverfehlung nicht zu erblicken, soferne die Geltendmachung nicht etwa den Zweck verfolgt, dem anderen Teil Schwierigkeiten zu bereiten, die über die mit jeder Prozeßführung verbundenen Aufregungen hinausgehen (Unterhaltsklage + Oppositionsprozeß). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 EZPO §268 IIID4a
Rechtssatz: Die Wertung als Reaktionshandlung hängt nicht von der strafgerichtlichen Wertung der Handlung ab. Entscheidungstexte 5 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 86/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040171 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Ein allfälliges Anspornen des Ehemannes, mehr zu verdienen, mag im Interesse der ganzen Familie gelegen sein. Wenn dies aber in kränkender und verletzender Weise geschieht, ist darin eine schwere Eheverfehlung zu erblicken. Entscheidungstexte 5 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 86/73 Euro... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Das Gesetz will verhindern, daß derjenige Ehegatte, der die Ehe schon geraume Zeit durch sein Verhalten mißachtet hat, auf Grund seiner Scheidungsklage von der Ehe loskommt, wenn nun der andere Teil auch Eheverfehlungen begeht, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Eheverfehlungen des Klägers stehen. Das Recht auf Scheidung besteht also vor allem dann nicht, wenn der eheliche Frieden ohne weiteres wie... mehr lesen...
Norm: EheG §49 FEheG §60ZPO §391 A
Rechtssatz: Im Falle einer Klage wegen Scheidung der Ehe zufolge eines bestimmten ehewidrigen Verhaltens im Sinne des § 49 EheG kann ein Teilurteil nicht auf Scheidung allein ergehen, weil der Schuldausspruch einen notwendigen Teil des Erkenntnisses bildet. Dem Gesetz ist aber kein Hindernis zu entnehmen, den Verschuldensausspruch zu ergänzen und auch noch das Mitverschulden des anderen Teiles festzustellen (S... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1fEheG §49 A1g
Rechtssatz: Ein übermäßiger gesellschaftlicher Verkehr mit einer Person des anderen Geschlechts kann als ehestörend empfunden und es kann deshalb die Unterlassung dieses Verkehrs verlangt werden. Allerdings muß der, der den Verkehr wirklich als ehestörend empfindet, dies eindeutig und zeitgerecht erklären. Entscheidungstexte 4 Ob 514/73 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Wenn es der Geschlechtsverkehr fordernde Ehegatte an Reinlichkeit und an seiner entsprechenden Körperpflege fehlen läßt, ist sein Verlangen nach Geschlechtsverkehr rücksichtslos und die Erfüllung der ehelichen Pflicht für den anderen Ehegatten unzumutbar. Entscheidungstexte 5 Ob 211/72 Entscheidungstext OGH 05.12.1972 5 Ob 211/72 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Wenn die Ehefrau den Ehemann in an seinen Dienstgeber gerichteten Briefen als Trinker bezeichnete, der schon einmal eine Entwöhnungskur gemacht habe, verstößt ihr Vorgehen, insbesondere ihr Hinweis auf die angebliche Trunksucht des Klägers, der - gleichgültig ob zutreffend oder erfunden - geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers in der Verläßlichkeit des Klägers zu erschüttern, auch gegen die Pflicht der Ehefr... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Ob der auf Scheidung klagende Ehegatte das dem beklagten Teil zur Last gelegte Verhalten als ehezerstörend empfunden (oder es verziehen) hat, ist im Scheidungsverfahren nicht nur auf Grund einer dahingehenden Einwendung des Beklagten, sondern auch von Amts wegen festzustellen, wenn eine solche Feststellung auf Grund des in Erscheinung getretenen Verhaltens des Klägers getroffen werden kann (vgl Schwind in Klang 2.Au... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Ein Verhalten, welches den anderen Ehegatten schwer kränkt und geeignet ist, selbst beim nicht überempfindlichen Ehepartner eine wesentliche Entfremdung herbeizuführen, ist als schwere Eheverfehlung im Sinne des § 49 Abs 1 EheG anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 247/72 Entscheidungstext OGH 22.11.1972 7 Ob 247/72 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Beharrliches Schweigen durch mehrere Tage kann schon eine schwere Eheverfehlung sein, ebenso die Außerachtlassung der üblichen Höflichkeitsformen, des täglichen Grußes und der täglichen Ansprache, vor allem aber, wenn ein Gatte mit dem anderen überhaupt nicht spricht und ihn völlig als Luft behandelt. Entscheidungstexte 1 Ob 201/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 A1f
Rechtssatz: Jeder Ehegatte ist verpflichtet, sich seine berufliche Arbeit so einzuteilen, daß er auch entsprechende Zeit für den anderen Gatten und für die Familie aufbringen kann. Der Ehegatte, der keine Fühlung mit seiner Frau sucht und nur seinen Interessen lebt, handelt ehewidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 201/72 Entscheidungstext OGH 25.10.1972 1 Ob 20... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 49 letzter Satz EheG darf nicht zu einer Aufrechnung der beiderseitigen Eheverfehlungen führen. Entscheidungstexte 5 Ob 171/72 Entscheidungstext OGH 03.10.1972 5 Ob 171/72 6 Ob 99/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 6 Ob 99/73 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Ständige Haßausbrüche in der Öffentlichkeit und dritten Personen gegenüber können das darauf gestützte Scheidungsbegehren des angegriffenen Ehegatten auch dann als sittlich gerechtfertigt erscheinen lassen, wenn diese Ausbrüche durch ehewidrige und ehebrecherische Beziehungen des Klägers veranlaßt wurden. Das Scheidungsbegehren ist in einem solchen Fall besonders dann gerechtfertigt, wenn der beklagte Teil geg... mehr lesen...