Norm: EheG §49 DEheG §56 A
Rechtssatz: Auf die Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn sich auf Grund des in Erscheinung getretenen Verhaltens des beklagten Eheteiles Anhaltspunkte dafür ergeben. Die in den Entscheidungen 5 Ob 110/64 = EFSlg 2435 und 8 Ob 157/68 = EFSlg 10337 vertretenen Ansicht wird abgelehnt, da sie schon mit dem Wortlaut des § 56 EheG nicht vereinbar ist (ähnlich 5 Ob 211/72 = EFSlg 18250... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Verstoß gegen ehelichen Beistandspflicht als schwere Eheverfehlung (Liegenlassen nach Selbstmordversuch). Entscheidungstexte 7 Ob 663/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 663/78 1 Ob 628/84 Entscheidungstext OGH 19.09.1984 1 Ob 628/84 nur: Verstoß gegen ehelichen Beistandspflicht als schw... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel der Glaubensgemeinschaft - hier Übertritt eines Ehegatten zur Organisation der Zeugen Jehovas - eine schwere Eheverfehlung darstellt (Ergänzung zu BGHZ 33, 145 ff = NJW 61,68). BGH vom 24.10.1962, IV ZR 81/82; Veröff: NJW 1963,761 Entscheidungstexte 5 Ob 577/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 5 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §59 Abs2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß Verfehlungen die in einer rechtskräftig abgewiesenen Scheidungsklage bereits ohne Erfolg geltend gemacht wurden, in einem späteren Scheidungsverfahren auch nicht unterstützungsweise im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden können (SZ 26/277 ua; Schwind in Klang 2.Auflage I/I S 788), gilt dann nicht, wenn eine Scheidungsklage trotz festgestellter und auch zurechenbar... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Bei getrennt lebenden Ehegatten kann nicht ohne weiteres gesagt werde, die Trunksucht des einen Gatten stelle immer und unter allen Umständen eine schwere Eheverfehlung dar, da es dabei doch auch auf die näheren Umstände des Einzelfalles ankommt. Entscheidungstexte 4 Ob 520/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 520/78 Veröff: RZ 1978/91 S 194 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Auch wenn dem Ehegatten als aktivem Gendarmeriebeamten eine Straftat (geringfügiger Ladendiebstahl) der unbescholtenen Gattin unangenehm sein mußte, und die Art und Weise, in der sie ihre Manteltaschen vor der Tat präparierte (Auftrennung auf der Unterseite), auf sie kein günstiges Licht wirft, ist dieses einmalige Fehlverhalten - objektiv gesehen - doch nicht geeignet, bei einem selbst von echter ehelicher Gesinnu... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Maßgebend ist nicht nur die Gesinnung des Mißhandelnden, etwa seine besondere Rohheit und Lieblosigkeit, sondern ebenso die Gegenüberstellung mit dem Verhalten des anderen Gatten, die selbst Mißhandlungen als begreifliche Reaktion erscheinen lassen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 714/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 714/77 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Der Bildungsgrad der Gatten kann bei Tätlichkeiten im Gegensatz zu bloß wörtlichen Beleidigungen keine Rolle spielen. Entscheidungstexte 7 Ob 714/77 Entscheidungstext OGH 26.01.1978 7 Ob 714/77 1 Ob 671/86 Entscheidungstext OGH 17.11.1986 1 Ob 671/86 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Eine schwere Eheverfehlung hat das Verhalten eines Ehegatten zur Voraussetzung, das mit dem Wesen der Ehe als einer alle Lebensbereiche der Ehepartner umfassenden Lebensgemeinschaft unvereinbar ist. Ein Verhalten eines Ehegatten, das seiner Natur nach nicht gegen das Wesen der Ehe verstößt, bildet ohne Rücksicht darauf, wie es vom anderen Ehepartner empfunden wird, niemals eine Eheverfehlung. E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1b
Rechtssatz: Grobe Vernachlässigung der Pflege und Erziehung der Kinder als schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 676/77 Entscheidungstext OGH 17.11.1977 7 Ob 676/77 7 Ob 571/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 7 Ob 571/84 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1c
Rechtssatz: Die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Ehegatten in körperlicher und physischer Hinsicht durch den anderen stellt an sich bereits eine sehr schwere Eheverfehlung dar, der dann ein besonderes Gewicht zukommt, wenn diese Beeinträchtigung infolge der häufigen Wiederholung der Eingriffshandlungen zu einem die ehelichen Beziehungen beherrschenden Zustand geworden ist. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §49 EEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Hat die jahrelange unzulängliche Alimentation der Gattin und Kinder durch den Gatten zu unheilbarer Zerrüttung der Ehe geführt, kann die Gattin trotz Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann die Scheidung nach § 49 EheG begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 581/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1977 5 Ob 581/77 Veröff... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Das Verhalten der Ehegatten ist in seiner eherechtlichen Bedeutung und nicht nach der strafrechtlichen Wertung, die sich damit keinesfalls decken muß, weil dafür andere Gesichtspunkte maßgeblich sind, zu würdigen. Entscheidungstexte 4 Ob 502/77 Entscheidungstext OGH 29.03.1977 4 Ob 502/77 7 Ob 129/14t Entsche... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 A1cEheG §49 Satz2 A1g
Rechtssatz: Scheidungsklage eines "Transvestiten"; Beschimpfungen als noch zulässige Reaktion auf dessen "Transvestitenunwesen". Entscheidungstexte 8 Ob 576/76 Entscheidungstext OGH 26.01.1977 8 Ob 576/76 Veröff: RZ 1978/25 S 59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung, wenn ein Ehegatte ohne triftigen Grund den anderen des Ehebruches bezichtigt (hier: Ehelichkeitsbestreitungsklage nur aus prozeßtaktischen Gründen). Entscheidungstexte 7 Ob 586/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 7 Ob 586/76 7 Ob 536/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Verletzung der primären Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern und damit der Beistandspflicht gegenüber der subsidiär unterhaltspflichtigen Ehegattin als schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 2 Ob 506/76 Entscheidungstext OGH 12.03.1976 2 Ob 506/76 7 Ob 638/79 Entscheidungstext OGH 17.05.1979 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Mißbräuchliche Geltendmachung der Folgepflicht durch den Ehegatten ist schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 7 Ob 268/75 Entscheidungstext OGH 18.12.1975 7 Ob 268/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047152 Dokumentnummer JJR_19751218... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Eine als objektiv unrichtig festgestellte prinzipielle Stellungnahme der Ehegattin für den Standpunkt ihrer Mutter und gegen den ihres Gatten und die Erschleichung eines Unterhaltungsurteiles können nicht als bloße Reaktionshandlungen bewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 641/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 641/75 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Ein freundschaftlicher, jedoch harmloser Umgang mit einer Person des anderen Geschlechtes bildet keine Verletzung der ehelichen Treuepflicht, wenn er sich im Rahmen der Sitte und des Anstandes hält. Entscheidungstexte 7 Ob 259/75 Entscheidungstext OGH 11.12.1975 7 Ob 259/75 7 Ob 514/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Triftige
Gründe: zur Verweigerung des Geschlechtsverkehrs können physischer und psychischer Natur sein. Entscheidungstexte 7 Ob 244/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 7 Ob 244/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056614 Dokumentnummer JJR_19751120_... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1e
Rechtssatz: Der Gatte darf die Folgepflicht der Frau insbesondere im Falle der Rückberufung in einen als unzumutbar erkannten Wohnsitz nur dann fordern, wenn erkennbar ist, daß der Mann Maßnahmen ergriffen hat, die dafür Gewähr bieten, daß es nicht wieder zu einem so untragbaren Zustand kommt, wie er vor dem Auszug der Ehegattin bestanden hat. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Wissentlich falsche Anzeige über die Führung des Apothekenbetriebes des Ehegatten ist schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 1 Ob 193/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 193/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056857 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Das Installieren einer Abhöranlage in den vom Beklagten Ehegatten bewohnten Räumen ohne dessen Wissen und Einverständnis stellt eine schwere Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 1 Ob 193/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 1 Ob 193/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS005... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Entwendung kleinerer Geldbeträge durch die Klägerin ist keine schwere Eheverfehlung, wenn der Beklagte durch schweren Treuebruch die Zerrüttung der Ehe schuldhaft eingeleitet hat, selbst erhebliche Summen für sich und seine Freundin aufwendete, die Klägerin aber finanziell so knapp hielt, daß ihr kaum Mittel zur Anschaffung von Bekleidungsstücken, kosmetischen Artikeln und dergleichen zur Verfügung standen. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §55ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Unheilbare Ehezerrüttung ist dann anzunehmen, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten und damit die Grundlage der Ehe objektiv und wenigstens bei einem Ehegatten auch subjektiv zu bestehen aufgehört haben, wobei es genügt, dass der Kläger die eheliche Gesinnung verloren hat. Entscheidungstexte 7 Ob 152/75 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Trunksucht und Alkoholmißbrauch stellen wohl grundsätzlich auch dann als ehrloses oder unsittliches Verhalten einen Scheidungsgrund nach § 49 EheG dar, wenn sie nicht öffentlich in Erscheinung treten. Aber es kommt dabei auf die näheren Umstände an, insbesondere darauf, ob dadurch der Unterhalt der Familie beeinträchtigt oder gefährdet wird und ob der andere Gatte die Achtung verliert (verlieren mußte). Ebenso kan... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: "Übermäßiger" Alkoholgenuß als Scheidungsgrund: Der unbestimmte Begriff bedarf einer näheren Umschreibung des Beginns, der Ursachen, des Ausmaßes und allfälliger Folgen des regelmäßigen Alkoholkonsums. Drei bis vier Flaschen Bier täglich müssen selbst bei einer Frau kein absoluter Scheidungsgrund sein. Entscheidungstexte 1 Ob 160/75 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Eine Verfehlung ist dann als schwer zu bezeichnen, wenn sie im allgemeinen und objektiv in den Lebenskreisen und Berufskreisen der Gatten bei einem selbst mit rechter ehelicher Gesinnung erfüllten und daher auch zur Nachsicht bereiten Ehegatten eine völlige Entfremdung herbeiführen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 83/75 Entscheidungstext OGH 08.07.1975 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Jahrelange Täuschung des Ehegatten über Studienfortschritte und Studienabschluß = schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 3 Ob 83/75 Entscheidungstext OGH 08.07.1975 3 Ob 83/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056548 Dokumentnummer JJR_1975070... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 A1f
Rechtssatz: Eheverfehlungen sind Handlungen oder Unterlassungen, die sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richten. Die Verpflichtung zur Lebensgemeinschaft strahlt die Verpflichtung aus, sich der Lebensgemeinschaft gemäß zu verhalten, zB das Vertrauen des anderen Ehegatten, welches die Lebensgemeinschaft mit sich bringt, zu rechtfertigen. Es verfehlt sich daher ein Ehegatte schwer, der ... mehr lesen...