RS OGH 1973/5/30 5Ob86/73

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Veröffentlicht am 30.05.1973
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Norm

EheG §49 A1c

Rechtssatz

Ein allfälliges Anspornen des Ehemannes, mehr zu verdienen, mag im Interesse der ganzen Familie gelegen sein. Wenn dies aber in kränkender und verletzender Weise geschieht, ist darin eine schwere Eheverfehlung zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 86/73
    Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 86/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0056797

Dokumentnummer

JJR_19730530_OGH0002_0050OB00086_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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