Norm
EheG §49 A1gRechtssatz
Wenn es der Geschlechtsverkehr fordernde Ehegatte an Reinlichkeit und an seiner entsprechenden Körperpflege fehlen läßt, ist sein Verlangen nach Geschlechtsverkehr rücksichtslos und die Erfüllung der ehelichen Pflicht für den anderen Ehegatten unzumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0056584Dokumentnummer
JJR_19721205_OGH0002_0050OB00211_7200000_001