Norm
EheG §49 BRechtssatz
Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier §§ 50, 51 EheG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043432Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022