Norm: EheG §49 EEheG §57 Abs1EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auf verfristete Eheverfehlungen kann nicht Bedacht genommen werden, wenn die innerhalb der Frist des § 59 Abs 1 EheG begangenen Eheverfehlungen wegen des eigenen schuldhaften Verhaltens der klagenden Partei das Scheidungsbegehren sittlich nicht rechtfertigen. Entscheidungstexte 6 Ob 313/62 Entscheidungstext OGH 29.11.1962 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §61 Abs3ZPO §502 Abs1 HIII1ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62). Entscheidungstexte 5 Ob 261/62 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Eine Ehe ist auch dann unheilbar zerrüttet, wenn die eheliche Gesinnung nur bei einem Ehegatten zerstört ist, sofern das Verhalten des schuldigen Ehegatten geeignet war, dem anderen Ehegatten die Fortsetzung der Ehe unerträglich zu machen und dieses Verhalten auch eine solche Wirkung gehabt hat (EvBl 1959/34). Entscheidungstexte 5 Ob 261/62 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Die Anbringung einer Unterhaltsklage durch die Ehegattin stellt dann keine Eheverfehlung dar, wenn ihr der Mann in seine Einkommensverhältnisse keinen Einblick gewährt und durch Zahlung von wöchentlich nur zweihundert Schilling seiner gesetzlichen Pflicht zur Versorgung einer dreiköpfigen Familie nicht nachkommt. Entscheidungstexte 5 Ob 117/62 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Strafanzeigen gegen den anderen Ehegatten, die ohne einem echten Sicherheitsbedürfnis zu entspringen, nur aus feindlicher Einstellung oder aus Rachegefühl gemacht wurden, stellen schwere Eheverfehlungen dar. Entscheidungstexte 5 Ob 99/62 Entscheidungstext OGH 14.06.1962 5 Ob 99/62 1 Ob 166/62 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §554.DVEheG §8
Rechtssatz: § 48 Z 3 des EheG 1946 der Bundesrepublik Deutschland ist nicht anwendbar, wenn die Scheidung der Ehe nach § 43 des EheG der Deutschen Bundesrepublik begehrt wird. Die sittliche Rechtfertigung des von dem Ehemann gestellten Scheidungsbegehrens (beide Ehegatten sind Staatsbürger der Deutschen Bundesrepublik) kann nach der zuletzt angeführten Gesetzesstelle nicht aus dem Grunde und schon gar nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1c
Rechtssatz: Von einer Verletzung der Folgepflicht kann nur gesprochen werden, wenn anzunehmen ist, daß in dem dem Ehemann zur Verfügung stehenden Raum ein geregeltes und reibungsloses Familienleben geführt werden könnte (2 Ob 398/58 = RZ 1959,53, Wentzel in Klang 2.Auflage I S 385 ff und zu § 92 ABGB). Entscheidungstexte 6 Ob 293/61 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Stehen beiderseitige Eheverfehlungen nach Inhalt und Wirkung einander selbständig gegenüber, so kann die sittliche Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens nicht in Zweifel gezogen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 348/61 Entscheidungstext OGH 23.08.1961 1 Ob 348/61 Veröff: JBl 1962,259 1 Ob 163/62 Entschei... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Die Weigerung der Ehefrau, dem Ehegatten an den Dienstort zu folgen, ist eine schwere Eheverfehlung; dies auch dann, wenn sie der (sachlich durch nichts begründeten) Auffassung ist, sie werde in absehbarer Zeit eine Rückversetzung des Ehegatten erreichen. Entscheidungstexte 1 Ob 279/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 1 Ob 279/61 Veröff: EvBl 1961... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Entschuldbare Beschimpfungen und Exzesse der Ehefrau, wenn Ehemann ihr dazu durch wiederholtes Zusammentreffen mit seiner vormaligen - nun von ihm geschiedenen - Ehefrau Anlaß gibt. Entscheidungstexte 1 Ob 191/61 Entscheidungstext OGH 22.06.1961 1 Ob 191/61 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Hat der Ehemann der Ehefrau und dem Kinde nach dem Leben getrachtet, dann kann er sich nicht darauf berufen, daß das Scheidungsbegehren der Ehefrau deshalb sittlich nicht gerechtfertigt sei, weil sie sich gegen die eheliche Treupflicht vergangen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 44/61 Entscheidungstext OGH 22.02.1961 5 Ob 44/61 Veröff: EvBl 1961/199 S ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: 1/ Wenn ein Ehepartner, nachdem die Ehe durch das Verhalten des anderen Ehepartners bereits unheilbar zerrüttet ist, zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr bereit ist, kann ihm dies nicht als Eheverfehlung angelastet werden. 2/ Wenn der Ehegatte schon einmal die Wiederaufnahme der ehelichen Beziehungen abgelehnt hat, kann der Gattin als Frau nicht zugemutet werden, vom Manne nochmals die Wiederau... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Mord und gefährliche Drohung sind ehrloses Verhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 232/60 Entscheidungstext OGH 07.12.1960 2 Ob 232/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056717 Dokumentnummer JJR_19601207_OGH0002_0020OB00232_6000000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 c
Rechtssatz: Eine Reihung des Scheidungsgrundes nach § 55 EheG vor dem des § 49 EheG ist zulässig und für das Gericht bindend. Entscheidungstexte 5 Ob 345/60 Entscheidungstext OGH 07.12.1960 5 Ob 345/60 8 Ob 43/62 Entscheidungstext OGH 06.02.1962 8 Ob 43/62 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 E
Rechtssatz: Hat der Ehemann ein ehewidriges Verhältnis, so kann ein dadurch veranlaßter gemeinsamer Aufenthalt der Ehefrau mit einem Bekannten (mehrere Tage in einem Urlaubsgasthof) gemäß § 49 Satz 2 EheG beurteilt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 351/60 Entscheidungstext OGH 23.11.1960 1 Ob 351/60 8 Ob 228/66 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §55 a
Rechtssatz: Die rechtskräftige Abweisung der früheren auf § 55 EheG gestützten Scheidungsklage steht der neuerlichen Geltendmachung des auf diese Gesetzesstelle gestützten Scheidungsrechtes nicht entgegen, wenn bei der neuen Klage im Hinblick auf die seit der früheren Klage neuerlich verstrichene längere, die gesetzliche Frist des § 55 EheG von drei Jahren übersteigende Zeit der Sachverhalt nicht als derselbe anzusehe... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55EheG §57 Abs2
Rechtssatz: Daß der Kläger jenes Verhalten der Beklagten, das er nun zur
Begründung: einer Scheidung nach § 49 EheG heranziehen will, zum größten Teil schon in einer auf § 55 EheG gestützten Scheidungsklage geschildert und unter Beweis gestellt hatte, vermag nichts daran zu ändern, daß bei Berechnung der zehnjährigen Verjährungsfrist (§ 57 Abs 2 EheG) erst von dem Zeitpunkt ausgegangen werden kann, in dem e... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §57 Abs1EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die im § 59 Abs 2 EheG genannten anderen Eheverfehlungen, zu deren Unterstützung Eheverfehlungen auch nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG geltend gemacht werden können, müssen keine schweren sein. Zuerst müssen die fristgerecht und die gemäß § 59 Abs 2 EheG geltend gemachten Eheverfehlungen zusammenschauend beurteilt werden, dann erst hat die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung na... mehr lesen...
Der 1903 geborene Kläger und die 1909 geborene Beklagte haben am 14. April 1956 miteinander die Ehe geschlossen. Für beide Teile war es nach einer geschiedenen Ehe die zweite Eheschließung. Die Ehe, die kinderlos blieb, verlief von Anfang an nicht glücklich. Die Beklagte begann schon bald nach der Eheschließung mit dem Bestreben, den Kläger in seinem Geschäft, einem Altwarenhandel, in dem sie mitarbeitete, beiseitezuschieben. Sie setzte den Kläger vor seinen Angestellten durch grobe, ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §50
Rechtssatz: Bei Kontrolle über eigene abnorme (psychopathische Charakterzüge besteht Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit). Entscheidungstexte 6 Ob 132/60 Entscheidungstext OGH 04.05.1960 6 Ob 132/60 Veröff: SZ 33/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056123 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1d
Rechtssatz: Schwere Eheverfehlung der Gattin, die durch das Verbrechen der falschen Zeugenaussage die Feststellung des wirklichen Vaters ihrer im Ehebruch empfangenen Kinder erheblich verzögert, um dadurch den Ehegatten finanziell (Unterhalt für die Kinder!) zu schädigen. Entscheidungstexte 5 Ob 19/60 Entscheidungstext OGH 02.03.1960 5 Ob 19/60 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Der Mann muß ernsten Widerstand der Gattin gegen den Geschlechtsverkehr nicht brechen. Auch der Gattin obliegt es, um die Wiederherstellung ihrer getrübten Ehe bemüht zu sein. Entscheidungstexte 6 Ob 454/59 Entscheidungstext OGH 20.01.1960 6 Ob 454/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Es gehört zu den Pflichten eines Ehegatten, seine Frau laufend über seine Freizeitgestaltung zu informieren, soweit er die Freizeit nicht mit ihr gemeinsam verbringt. Hat er dies nicht getan, so kann er sich auch über die dadurch verursachte Eifersucht seiner Gattin nicht mit Erfolg beschweren. Entscheidungstexte 3 Ob 403/59 Entscheidungstext OGH 02.12.195... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1a
Rechtssatz: Durch die Festsetzung des vollendeten sechzehnten Lebensjahres als Ehemündigkeitsalter für die Frau ist im Gesetze zum Ausdruck gebracht, daß einer gesunden Frau in diesem Lebensalter bereits zugemutet werden muß, die Bedeutung der Ehe und der damit verbundenen wesentlichen Pflichten zu erkennen. Verstößt sie gegen eine dieser Pflichten, treffen sie daher auch dann, wenn seit der Vollendung des sechzehnten Lebensj... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §57EheG §59 Abs2
Rechtssatz: Die behaupteten Eheverfehlungen müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes in der Regel mit Klage geltend gemacht werden. Nach § 59 Abs 2 EheG können jedoch Eheverfehlungen, auf die eine Scheidungsklage nicht mehr gegründet werden kann, nach Ablauf der Fristen des § 57 EheG zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlung gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden. Dies... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Eine zwischen Ehegatten auftretende, aus der Verschiedenheit der Veranlagung sich ergebende Unstimmigkeit hinsichtlich des sexuellen Wollens reicht keineswegs aus, um dem Ehegatten, der die sexuellen Wünsche des anderen nicht restlos zu befriedigen vermag, eine schwere Eheverfehlung anzulasten, soferne nicht überhaupt eine Verweigerung der ehelichen Pflicht feststellbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. Liegt eine andere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG vor, die nach bereits eingetretener hoffnungslos völligen Zerrüttung der Ehe und nach dem vollkommenen Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurde, kann ein überwiegendes Verschulden darauf nic... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Ein unsittliches Verhalten kann auch dann einen Scheidungsgrund bilden, wenn es keine Ehepflicht verletzt. Zur schweren Eheverfehlung wird es dann, wenn es die Grundlagen der Ehe untergräbt. Entscheidungstexte 5 Ob 120/59 Entscheidungstext OGH 11.03.1959 5 Ob 120/59 Veröff: EvBl 1959/158 S 268 6 Ob 513/... mehr lesen...
Norm: EheG §49 E
Rechtssatz: Grundsätzliches zu § 49 Satz 2 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 35/59 Entscheidungstext OGH 04.02.1959 1 Ob 35/59 6 Ob 200/62 Entscheidungstext OGH 20.09.1962 6 Ob 200/62 5 Ob 313/62 Entscheidungstext OGH 15.11.1962 5 Ob 313/62 Beisatz: Ein... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A2
Rechtssatz: Der Ehemann kann aus der Mitwirkung seiner Frau an einem sittenwidrigen Vergleich, den sie mit ihm geschlossen hat, keinen Scheidungsgrund ableiten. Entscheidungstexte 6 Ob 318/58 Entscheidungstext OGH 03.12.1958 6 Ob 318/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0056715 ... mehr lesen...