Die Geschwindigkeitsmessung mittels geeichtem Laser-Verkehrsgeschwindigkeits-Meßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM mit der Fertigungsnummer 4495 macht unter Berücksichtigung der Meßtoleranz von 3 % vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.