RS UVS Niederösterreich 1994/03/01 Senat-GF-93-003

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Veröffentlicht am 01.03.1994
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Rechtssatz

Wenn jemandem das Recht eingeräumt wurde, seinen PKW auf einem Grundstück abzustellen, dann ist er als "Anrainer" zu qualifizieren.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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