Die Geschwindigkeitsmessung mit einem geeichten, funktionsstörungsfreien und ordnungsgemäß bedienten Lasergeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 4520, der Herstellerfirma X in Verbindung mit den Zeugenaussagen der diensttuenden Beamten macht vollen Beweis über die mit dem Kraftfahrzeug eingehaltene Geschwindigkeit.