RS UVS Niederösterreich 1994/01/28 Senat-GF-93-002

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Veröffentlicht am 28.01.1994
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Rechtssatz

Wurde jemandem von einer Liegenschaftseigentümerin das Recht eingeräumt, seinen PKW auf ihrem Grundstück abzustellen, dann ist er als "Anrainer" zu qualifizieren.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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