Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlungspflicht der Behörde im Hinblick auf die vom Beschuldigten geäußerten Bedenken, die dem Blutalkoholgutachten zugrundeliegende Blutalkoholanalyse sei nicht mit dem ihm abgenommenen Blut erfolgt. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoho... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0206 E 10. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Der Begriff "Sturztrunk" hat nichts mit der Frage des mehr oder weniger hastigen Trinkens zu tun, sondern viel mehr mit der Frage des kurzen zeitlichen Abstandes des Alkoholkonsums zum Beginn des Fahrzeuglenkens. (Hinweis auf E vom 21.3.1986, 86/18/0001, E v. 12.4.1985, 85/1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs 1 StVO ist nicht, dass der Täter einen Unfall verschuldet hat. Daher muss dieser Umstand nicht in der Tatumschreibung enthalten sein. Schlagworte Tatbild European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der alkoholbeeinträchtigte Zustand des Lenkers ist wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO und muss daher gem § 44 a lit a VStG auch im
Spruch: eines Straferkenntnisses angeführt sein. Mit der Formulierung "in einem auf die Einwirkung von Alkohol zurückzuführen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Folgt die Behörde letztlich einem schlüssigen Gutachten eines Amtssachverständigen, das zum Ergebnis gelangt, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt alkoholbedingt fahruntüchtig gewesen, so ist darin keine Rechtswidrigkeit zu erblicken, wenn der Beschuldigte diesem Gutachten nicht mit auf der gleichen Ebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Tatortangabe "im Gemeindegebiet von St. Johann/Pongau auf der Lichtensteinklammstraße, aus Richtung St. Johann/Pongau, Ortszentrum, kommend in Richtung Lichtensteinklamm" für eine Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO ist im Hinblick auf die Tatzeitangabe 23.30 Uhr hinreichend konkretis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erhebungs- und Feststellungspflicht der Behörde hinsichtlich einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO, wenn der Beschuldigte erst ca. 3 Stunden nach dem Tatzeitpunkt bei der Polizei erscheint und behauptet, einen Nachtrunk getätigt zu haben. (Die Feststellung, dass die Konsumation d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Gutachten des Inhaltes: "geht man bei der gegebenen Sachlage von den realen Möglichkeiten aus und wertet man diese zu Gunsten des Beschuldigten, wird nach den gerichtsmedizinischen Möglichkeiten ein Mindestblutalkoholgehalt zwischen 0,7 o% und 0,8 o% bzw eine gerade noch nicht erreichte alkoholbeding... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Obgleich bei der Bezeichnung der Tat iSd § 44 a lit a VStG die Angabe des Ortes ihrer Begehung wesentlich ist, bedeutet dies nicht, dass die Angabe des Tatortes einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO nur dann hinreichend konkret wäre, wenn die vom Beschuldigten befahrene Strecke durch ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 4 Stammrechtssatz Die erkennende Behörde wird den Tatbestand nach § 5 Abs 1 StVO nicht nur durch Feststellung eines Blutalkoholgehaltes von 0,8 %o oder darüber, sondern auch - ohne Rücksicht auf die Höhe des Blutalkoholspiegels - bei Vorliegen einer derartigen Beeinträch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde ihre Feststellung, der einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO Beschuldigte sei zum Unfallszeitpunkt Lenker des Fahrzeuges gewesen, darauf stützt, dass der Beschuldigte nach dem Unfall nicht nur nach dem Eindruck zweier Unfallszeugen als Lenker in Erscheinung trat,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten in dem von der belangten Behörde bestätigten Straferkenntnis eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO mit Tatort "in der Stafflerstraße vor dem Haus Nr. 12" zur Last gelegt, in der
Begründung: jedo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0073 E 11. September 1985 VwSlg 11844 A/1985 RS 7 Stammrechtssatz Eine Person, die ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, obwohl sie vorher Alkohol getrunken hat, verantwortet den Tatbestand nach § 5 Abs 1 StVO auch dann, wenn ihre Fahruntüchtigkeit unabhängig von der Menge des genossenen Alkohols aufgrund irgendwelcher zus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Nennt der einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO Beschuldigte zum Beweis dafür, dass er zum Tat(Unfalls)zeitpunkt das Fahrzeug nicht gelenkt hat, einen Zeugen und stellt sich bei dessen Einvernahme heraus, dass sich dieser Zeuge zur Tatzeit nicht am Tatort befand, so ist es nicht als rechtswidrig z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §50;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Verantwortet sich der Übertretungen nach § 4 Abs 5 und § 5 Abs 1 StVO Beschuldigte dahingehend, er sei 1) nicht Lenker des Pkws gewesen und 2) könnten die Beschädigungen am Kfz des Zeugen nicht von seinem Pkw stammen, und schenkt die Behörde Teil 2) seiner Verantwortung auf Grun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs4 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1986/105;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 stellt für sich bereits die verletzte Verwaltungsvorschrift dar, weil diese Gesetzesstelle ein eindeutiges Verbot ("darf ein Fahrzeug wede... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 o% oder durch einen diese Konzentration nicht e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wurde zu Recht vom Vorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO 1960 ausgegangen, so kommt der Judikatur des VwGH hinsichtlich der besonders nachteiligen Auswirkungen eines Alkoholkonsums in der Anflutungsphase auf die Fahrtüchtigkeit keine Bedeutung mehr zu. Schlagworte Alkoholbeeinträchti... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Übermüdung zurückzuführen ist; dies gilt auch dann, wenn die genossene Alko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §46;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Das Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer gesetzwidrig erlangten Blutprobe (Hinweis auf E VS 27.11.1979, 0855/79, VwSlg 9975 A/1979) gilt auch im Verfahren betreffend die Entziehung der Len... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0087/63 E 21. November 1963 RS 2 Stammrechtssatz Die Verwaltungsbehörde hat frei und unabhängig von den Gerichten zu beurteilen, ob eine Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO vorliegt. Schlagworte Verfahrensrecht Gericht Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass dem Beschuldigten kein Verschulden an dem von ihm verursachten Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann, steht der Feststellung, dass er sich dennoch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat, nicht entgegen. (Hinweis auf E vom 3.4.1985, 84/03/0335) ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen eines die Identität der Blutprobe in Frage stellenden Ereignisses vor, so sind weitere Erhebungen über den "Weg des abgenommenen Blutes" nicht erforderlich. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen über die Schlüssigkeit eines Alkoholisierung feststellenden Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen auf der Grundlage des Ergebnisses der klinischen Untersuchung, bei der prompte Pupillenreaktion, sichere Koordinationsproben und positiver Drehnystagmus von 15 Sekunden festgestellt wurden, und des Ergebnisses der Blutalkoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0013 E 13. Jänner 1988 RS 2 Stammrechtssatz Selbst wenn ein eine Verurteilung nach § 5 Abs 1 StVO aussprechendes Straferkenntnis offen lässt, ob der Blutalkoholwert des Betroffenen 0,8 %o erreicht hat oder nicht, so kann darin keine Rechtswidrigkeit gelegen ... mehr lesen...