RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0222

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0012 E 27. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit tritt bei einem Sturztrunk sofort, also bereits in der Anflutungsphase auf. Die Anstiegsphasen wirken sich besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit aus.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030222.X07

Im RIS seit

30.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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