Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0309 E 11. Dezember 1981 RS 1 Stammrechtssatz Keine Unzurechnungsfähigkeit iSd § 3 VStG bei einem Blutalkoholgehalt von 3,45 Promille (ca 2 Stunden nach der Tat und ohne Nachtrunkt), wenn ein Sachverständigengutachten darauf hingewiesen hat, dass sich der Bfr an den genauen Unfallhe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1990/9, S 266, 267;
Rechtssatz: Für die objektive Tatseite des Tatbildes einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO kommt es nicht darauf an, wodurch der Blutalkoholwert von 0,8 Promille oder darüber entsteht - sei dies auf Grund des Genusses von Alkohol oder anderer Umstände (wie hier behauptet durch Ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Dezember 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. September 1986 um 23.20 Uhr in "11. A 23 Fahrtrichtung Süden Höhe Ausfahrt Simmering" einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Ermessen in Hinsicht auf den Schuldspruch nach § 5 Abs 1 StVO ist der Behörde nicht eingeräumt. Schlagworte Ermessen VwRallg8
Ermessen besondere Rechtsgebiete
Verfahrensrecht Beweiswürdigung European Case La... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0067 E 14. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO 1960 dar (Hinweis E 11.9.1985, 84/03/0073; E 21.3.1986, 86/18/0001). Schlagworte Feststellung der ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §22StVO 1960 §5 Abs1VStG §24ZustG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Zustellung eines Berufungsbescheides betreffend Bestrafung wegen Übertretung gem § 5 Abs 1 StVO muss nicht zu eigenen Handen erfolgen. Dies ist nur dann erforderlich, wenn die mit dem Bescheid verbundenen Rechtsfolgen im Vergleich mit anderen Bescheiden in ihrer Bedeutung und Gewic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §3 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beweiswürdigung der Verwaltungsstrafbehörde hinsichtlich der aus den Ermittlungsergebnissen gewonnenen Überzeugung, daß die beim Kfz-Lenker festgestellten Symptome nicht auf eine Gehirnerschütterung, sondern auf eine Alkoholbeeinträchtigung zurüc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1679/79 E 10. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch dann vorliegen, wenn nicht alle Symptome für eine Alkoholisierung sprechen. (vgl. E vom 4.3.1968, 1479/66) Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alk... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0205 E 18. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO dar. Sie ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben. (Hinweis auf E vom 14.5.1986, 86/03/0067, E v. 3.10.1985, 85/02/0194) ... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Ausführungen über den (gewöhnlichen anzunehmenden) Blutalkoholgehalt nach Genuss eines Seidels Bier sowie über den stündlichen Abbauwert (Hinweis auf E 15.4.1964, 1258/63). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach Art der GetränkeFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter d... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105StVO 1960 §58 Abs1 idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem G... mehr lesen...
Index: StVO10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1B-VG Art7 Abs1B-VG Art89 Abs2StGG Art2StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs11 idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs2a litb idF 1986/105StVO 1960 §5 Abs4a idF 1986/105 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0129 E 18. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Ausführungen darü... mehr lesen...
Stammrechtssatz Der VwGH sieht keinen Anlass, durch die infolge der 13. Novelle geänderte Fassung des § 5 StVO von der im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. Oktober 1973, 2041/71, VwSlg 8477 A/1971, vertretenen Auffassung, was unter dem Begriff "durch Alkohol beeinträchtiger Zustand" (§ 5 Abs 1 StVO 1960) zu verstehen ist abzugehen, weil der Wortlaut dieser Bestimmung durch die 13. Novelle nur insoweit geändert worden ist, als im zweiten Satz zusätzlich zur bisherigen... mehr lesen...
Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO dar. Sie ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben. (Hinweis auf E vom 14.5.1986, 86/03/0067, E v. 3.10.1985, 85/02/0194) Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Hat ein Lenker eines KFZ zur Tatzeit einen Blutalkoholgehalt von 0,8 o% aufgewiesen und daher das Tatbild des § 5 Abs 1 StVO erfüllt, dann kommt es nicht darauf an, ob der KFZ-Lenker nun tatsächlich sein Fahrzeug noch fahrtechnisch richtig lenken konnte oder nicht. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Der VwGH kann nicht finden, dass die Behörde hinsichtlich einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO bei der Bemessung der Strafe mit S 8000,- innerhalb des in § 99 Abs 1 StVO vorgesehenen Strafrahmens bis zu S 30.000,- von dem ihr zustehenden Ermessen nicht iSd G... mehr lesen...
Stammrechtssatz Der zweite Satz des § 5 Abs 1 StVO idF nach der 13. Novelle schließt nicht aus, dass auch Personen, deren Atemluft entsprechend der Untersuchung mit einem Gerät iSd § 5 Abs 2a lit b leg cit einen Alkoholgehalt von weniger als 0,4 mg/l aufgewiesen hat, wegen Übertretung des § 5 Abs 1 leg cit bestraft werden, weil sie sich ungeachtet des unter 0,4 mg/l liegenden Alkoholgehaltes der Atemluft in einem auf die Einwirkung durch Alkohol zurückzuführenden Zustand der Fa... mehr lesen...
Stammrechtssatz Ausführungen darüber, dass im Beschwerdefall deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 5 Abs 4a zweiter Satz StVO bestehen, weil zur Tatzeit die im § 5 Abs 11 leg cit vorgesehene Verordnung noch nicht wirksam war, weshalb Untersuchungen der Atemluft mit Geräten iSd § 5 Abs 2a lit b StVO zu dieser Zeit noch nicht zulässig waren, und der Beschuldigte daher zur Tatzeit gegenüber anderen Personen nicht dadurch benachteiligt hätte sein kö... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen über den (gewöhnlichen anzunehmenden) Blutalkoholgehalt nach Genuss eines Seidels Bier sowie über den stündlichen Abbauwert (Hinweis auf E 15.4.1964, 1258/63). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach Art der Getränke Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene Alkoholmenge Rückrechnung Im RIS seit 06.09.2006 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde den Feststellungen des medizinischen Sachverständigen, wonach die nachträgliche Trinkverantwortung eines einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO Beschuldigten mit dem Ergebnis des Alkotests und jenem der klinischen Untersuchung nicht in Einkl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Gelangt die Behörde zu dem Schluss, dass dem Beschuldigten kein Nachtrunk zu zubilligen sei, darf sie auf der Grundlage des Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen als erwiesen annehmen, dass dann, wenn die alkoholische Beeinträchtigung zur Zeit der klinischen Untersuchung zumindest im Grenzberei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht ersichtlich, weshalb der einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO verdächtigte Lenker befürchten sollte, beim Zugeständnis eines Nachtrunkes - nachdem sich vorher kein Verkehrsunfall ereignet hatte, der die Pflicht, sich entsprechend der Bestimmung des § 4 Abs 1 lit c StVO zu verhalten, ausgelös... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs2a lita idF 1986/105;
Rechtssatz: Durch die in der 13. StVO-Novelle, BGBl Nr. 1986/105, vorgesehene Neufassung des § 5 Abs 1 StVO - dessen erster Satz betreffend das an den Tatbestand eines durch Alkohol beeinträchtigten Zustandes geknüpfte Verbot, ein Fahrzeug zu lenke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Aussagekraft eines Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen auf der Grundlage der Ergebnisse der klinischen Untersuchung und der Trinkverantwortung des Beschuldigten, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob ein Nachtrunk getätigt wurde. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §58 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde die Wahrnehmung ("Fahren in Schlangenlinie") der anonym in Erscheinung getretenen Anzeigerin lediglich in der Sachverhaltsdarstellung des eine Verurteilung wegen Übertretung des § 5 Abs 1 StVO aussprechenden Bescheides erwähnt, aber nicht in die Feststellung des in An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO "auf der B 170 von Kirchberg nach Westendorf" entspricht den nach § 44 a lit a VStG maßgebenden Kriterien (Hinweis auf E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985) auch dann, wenn der Beschuldigte eingewendet hat, er sei auf... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0118 E 22. Jänner 1988 RS 2 Stammrechtssatz Eine klinische Diagnose und Beurteilung der Fahruntüchtigkeit iSd § 5 Abs 1 StVO darf nicht nur von einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehendem Arzt abgegeben werden; die letzterwähnte Qualifikation ist nur als Voraussetzung einer Vor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Entsprechend der Gebrauchsanweisung des Alkoteströhrchens "CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck darf die Alkotestprobe frühestens 15 Minuten - nach Durchführungserlass der BPolDion Wien, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass ein Gutachten, in welchem gestützt auf die bei einer klinischen Untersuchung einer Person festgestellten Alkoholisierungsmerkmale (eindeutig ruckartiges bzw grobschlägiger Nystagmuswert von 14 Sekunden und eher träge Pupillenreaktion) auf die Fahruntüchtigkeit der untersuchten ... mehr lesen...