RS Vwgh 1988/5/4 87/03/0222

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Veröffentlicht am 04.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs 1 StVO ist nicht, dass der Täter einen Unfall verschuldet hat. Daher muss dieser Umstand nicht in der Tatumschreibung enthalten sein.

Schlagworte

Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030222.X04

Im RIS seit

30.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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