Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0892/63 E 19. November 1964 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbild der Übertretung des § 5 Abs 1 leg cit gehört nicht ein fehlerhaftes Fahren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020130.X02 Im RIS seit 20.10.2005 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten des Polizeiamtsarztes wonach die Behauptung der körpereigenen Alkoholbildung durch Zufuhr von Fruchtsaft wissenschaftlich auszuschließen sei. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholgehalt nach
Art der Getränke
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigu... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Wird in einem Blutalkoholgutachten angegeben, der ermittelte Wert sei nach der Mikromethode nach Widmark 0,70 %o und nach der gaschromatographischen Untersuchung 0,78 %o und wird abschließend zusammenfassend festgestellt, dass in der Blutprobe des Beschuldigten auf Grund der Untersuchungen ein Blutalkoholgehalt von 0,7 %o zum Blutabnahmeze... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist unrichtig, dass eine Fahruntauglichkeit iSd § 5 Abs 1 StVO "bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 o% lediglich dann anzunehmen sei, wenn auch andere
Gründe: vorliegen, die eine Fahruntauglichkeit indizieren (unsichere Fahrweise, Verkehrsunfall etc). Ein fehlerhaftes Fahren gehört nicht zum Tatbild des § 5 Abs 1 StVO (Hinweis auf E vom 19.... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Verwendung abgefahrener, stellenweise profilloser Reifen stellt einen Verstoß gegen eine maßgebende Sicherheitsvorschrift dar, dem ebenso wie einem Verstoß gegen § ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch bei einem geringeren Blutalkoholgehalt als 0,8 o% vorliegen. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 o% oder darüber ist eine Alkoholbeeinträchtigung jedenfalls anzunehmen. Daran hat auch die 13. StVO-Novelle, BGBl Nr 105/1986, nichts geändert. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass der Beschuldigte anlässlich der klinischen Untersuchung auf einen Nachtrunk, wenn er der Wahrheit entspräche, nicht hingewiesen hätte (hier: Der Beschuldigte behauptete, dass er in dem zwischen dem Tatzeitpunkt und dem Zeitpunkt der Blutabnahme lieg... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1 litaVStG §44a litbVStG §44a Z2 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvorschrift des § 5 Abs 1 StVO verletzt (eine zusätzliche Anführung des § 99 Abs 1 lit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Stand dem Amtssachverständigen bei seiner Begutachtung im Hinblick auf die Alkoholbeeinträchtigung des Beschuldigten das Ergebnis einer klinischen Untersuchung durch den unmittelbar nach der Tat einschreitenden Arzt zur Verfügung, wonach beinahe sämtliche Befunde, insbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0172 E 26. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis des objektiven Tatbestandes des § 5 Abs 1 StVO allein genügt zur Strafbarkeit nicht, es muss auch feststehen, dass dem Täter die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist. Wenngle... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO kommt auch zum Tragen, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholkonsum, sondern auch auf andere Komponenten (wie z.B. die Einnahme von Medikamenten oder Ermündungszustände) zurückzuführen ist. Selbst wenn die überwiegend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einem geprüften Kfz-Lenker ist es zumutbar, sich aus den Beipackzetteln der Medikamente über allfällige Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit (hier iZm dem gleichzeitigen Konsum von Alkohol) zu informieren (hier: Tomesta und Praxitent). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0108 E 23. September 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz fordert für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO keinesfalls, dass sich der alkoholisierte Lenker eines Fahrzeuges jeweils des genauen Ausmaßes seiner Alkoholbeeinträchtigung bzw Fahruntüchtigkeit bewusst ist. (Hinweis auf E vom 29.3.1976, 15... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz fordert für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO keinesfalls, dass sich der alkoholisierte Lenker eines Fahrzeuges jeweils des genauen Ausmaßes seiner Alkoholbeeinträchtigung bzw Fahruntüchtigkeit bewusst ist. (Hinweis auf E vom 29.3.1976, 1505/74) Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0615/66 E 20. Februar 1967 VwSlg 7087 A/1967 RS 3 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ergebnis der klinischen Untersuchung kommt dann keine entscheidungswesentliche Bedeutung für die Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung des Beschuldigten zu, wenn die Untersuchung der rund 1 1/4 Stunden nach dem Lenken abgenommene Blutprobe einen Blutalkoholgehalt von 1,61 Promille ergeben hat, weil die Behörde schon allein auf Grund di... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Täter wiederholt Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs 1 StVO begangen, so ist für die Frage, ob die vorangegangenen Übertretungen wegen der zur neuerlichen Übertretung verstrichenen Zeit nach für die bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG zu beachten ist, § 66 Abs 3 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitaa;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO 1960 handelt es sich um eine solche nach § 99 Abs 1 (lit a) leg cit iSd § 66 Abs 2 lit e sublit aa KFG 1967 (Hinweis auf E 8.11.1962, 0834/62, E 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1977). Schlagworte Ver... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/68 E 16. September 1968 RS 1 Stammrechtssatz Der Alkotest allein, ist für die Annahme einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO nicht beweis machend. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO ist das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindeste... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte nicht, die Durchführung der Irrgartenzeichnung sei für ihn ohne Brille unmöglich gewesen, so liegt in der unterbliebenen Beiziehung eines Facharztes zur Frage der Auswirkungen der Nichtverwendung einer Lesebrille bei Ausfüllung des Irrgartenschemas kein wesentlicher Ma... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1679/79 E 10. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch dann vorliegen, wenn nicht alle Symptome für eine Alkoholisierung sprechen. (vgl. E vom 4.3.1968, 1479/66) Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alk... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3081/80 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem auf Grund seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzutrauen, daß er auf grund von Symptomen zu beurteilen vermag, ob der Untersuchte sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befi... mehr lesen...