Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

1.953 Dokumente

Entscheidungen 1.861-1.890 von 1.953

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0130

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0130

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist unrichtig, dass eine Fahruntauglichkeit iSd § 5 Abs 1 StVO "bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 o% lediglich dann anzunehmen sei, wenn auch andere
Gründe: vorliegen, die eine Fahruntauglichkeit indizieren (unsichere Fahrweise, Verkehrsunfall etc). Ein fehlerhaftes Fahren gehört nicht zum Tatbild des § 5 Abs 1 StVO (Hinweis auf E vom 19.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1987

RS Vwgh 1987/12/2 87/03/0077

Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §103 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Die Verwendung abgefahrener, stellenweise profilloser Reifen stellt einen Verstoß gegen eine maßgebende Sicherheitsvorschrift dar, dem ebenso wie einem Verstoß gegen § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.12.1987

RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0131

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;
Rechtssatz: Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch bei einem geringeren Blutalkoholgehalt als 0,8 o% vorliegen. Bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 o% oder darüber ist eine Alkoholbeeinträchtigung jedenfalls anzunehmen. Daran hat auch die 13. StVO-Novelle, BGBl Nr 105/1986, nichts geändert. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0134

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass der Beschuldigte anlässlich der klinischen Untersuchung auf einen Nachtrunk, wenn er der Wahrheit entspräche, nicht hingewiesen hätte (hier: Der Beschuldigte behauptete, dass er in dem zwischen dem Tatzeitpunkt und dem Zeitpunkt der Blutabnahme lieg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

RS Vwgh 1987/11/12 87/02/0131

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0091 E 14. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO (und nicht § 58 Abs 1 StVO) kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Ursachen, wie zB Übermüdung und Einnahme von Medikamenten, zurückzuführen ist. Dies gilt auch dann, wenn d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.11.1987

RS Vwgh 1987/11/5 87/18/0111

Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1 litaVStG §44a litbVStG §44a Z2 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2 Stammrechtssatz Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvorschrift des § 5 Abs 1 StVO verletzt (eine zusätzliche Anführung des § 99 Abs 1 lit a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.11.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Stand dem Amtssachverständigen bei seiner Begutachtung im Hinblick auf die Alkoholbeeinträchtigung des Beschuldigten das Ergebnis einer klinischen Untersuchung durch den unmittelbar nach der Tat einschreitenden Arzt zur Verfügung, wonach beinahe sämtliche Befunde, insbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0172 E 26. September 1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis des objektiven Tatbestandes des § 5 Abs 1 StVO allein genügt zur Strafbarkeit nicht, es muss auch feststehen, dass dem Täter die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist. Wenngle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO kommt auch zum Tragen, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholkonsum, sondern auch auf andere Komponenten (wie z.B. die Einnahme von Medikamenten oder Ermündungszustände) zurückzuführen ist. Selbst wenn die überwiegend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einem geprüften Kfz-Lenker ist es zumutbar, sich aus den Beipackzetteln der Medikamente über allfällige Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit (hier iZm dem gleichzeitigen Konsum von Alkohol) zu informieren (hier: Tomesta und Praxitent). Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0108 E 23. September 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz fordert für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO keinesfalls, dass sich der alkoholisierte Lenker eines Fahrzeuges jeweils des genauen Ausmaßes seiner Alkoholbeeinträchtigung bzw Fahruntüchtigkeit bewusst ist. (Hinweis auf E vom 29.3.1976, 15... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/10/14 87/03/0113

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.10.1987

RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz fordert für die Strafbarkeit einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO keinesfalls, dass sich der alkoholisierte Lenker eines Fahrzeuges jeweils des genauen Ausmaßes seiner Alkoholbeeinträchtigung bzw Fahruntüchtigkeit bewusst ist. (Hinweis auf E vom 29.3.1976, 1505/74) Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung Fahrt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1987

RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0108

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0615/66 E 20. Februar 1967 VwSlg 7087 A/1967 RS 3 Stammrechtssatz Beim Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Schlagworte Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1987

RS Vwgh 1987/9/23 87/03/0108

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Ergebnis der klinischen Untersuchung kommt dann keine entscheidungswesentliche Bedeutung für die Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung des Beschuldigten zu, wenn die Untersuchung der rund 1 1/4 Stunden nach dem Lenken abgenommene Blutprobe einen Blutalkoholgehalt von 1,61 Promille ergeben hat, weil die Behörde schon allein auf Grund di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 86/11/0171

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Täter wiederholt Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs 1 StVO begangen, so ist für die Frage, ob die vorangegangenen Übertretungen wegen der zur neuerlichen Übertretung verstrichenen Zeit nach für die bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG zu beachten ist, § 66 Abs 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/22 86/11/0171

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite sublitaa;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO 1960 handelt es sich um eine solche nach § 99 Abs 1 (lit a) leg cit iSd § 66 Abs 2 lit e sublit aa KFG 1967 (Hinweis auf E 8.11.1962, 0834/62, E 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1977). Schlagworte Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0046

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0040

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/68 E 16. September 1968 RS 1 Stammrechtssatz Der Alkotest allein, ist für die Annahme einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO nicht beweis machend. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0040

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO ist das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindeste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/9/11 87/18/0040

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0103 E 29. Jänner 1986 VwSlg 12007 A/1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine Person, die ihr Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand lenkt, macht sich der Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO unabhängig davon schuldig, ob ihr Blutalkoholgehalt 0,8 Promille erreicht hat oder nicht. Tatbestandsmerkmal der Übertretu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.1987

RS Vwgh 1987/7/9 87/02/0010

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1987

RS Vwgh 1987/7/1 86/03/0010

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholwert von mindestens 0,8 %o oder du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1987

RS Vwgh 1987/7/1 86/03/0010

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte nicht, die Durchführung der Irrgartenzeichnung sei für ihn ohne Brille unmöglich gewesen, so liegt in der unterbliebenen Beiziehung eines Facharztes zur Frage der Auswirkungen der Nichtverwendung einer Lesebrille bei Ausfüllung des Irrgartenschemas kein wesentlicher Ma... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1987

RS Vwgh 1987/7/1 86/03/0010

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1679/79 E 10. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch dann vorliegen, wenn nicht alle Symptome für eine Alkoholisierung sprechen. (vgl. E vom 4.3.1968, 1479/66) Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alk... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1987

RS Vwgh 1987/7/1 86/03/0010

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3081/80 E 29. Oktober 1982 RS 1 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt ist auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem auf Grund seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzutrauen, daß er auf grund von Symptomen zu beurteilen vermag, ob der Untersuchte sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1987

RS Vwgh 1987/6/17 87/18/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der direkten oder indirekten Beweisführung spielt beim Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand deshalb keine Rolle, weil die Annahme einer Fahruntüchtigkeit gemäß § 5 Abs 1 StVO 1960 stets nur indirekt, nämlich aus dem Verhalten und aus körperlichen Merkmalen des Lenke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1987

RS Vwgh 1987/5/13 86/03/0231

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/68 E 16. September 1968 RS 1 Stammrechtssatz Der Alkotest allein, ist für die Annahme einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO nicht beweis machend. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.05.1987

RS Vwgh 1987/4/29 86/03/0240

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Untersuchung der Atemluft des Kraftfahrzeuglenkers sind erfüllt, wenn die nach § 5 Abs 2 StVO erforderlichen Eigenschaften des auffordernden Organs der Straßenaufsicht, die Lenkereigenschaft des Kraftfahrzeuglenkers und dessen Alkoholisierungssymptome vorhanden sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.1987

Entscheidungen 1.861-1.890 von 1.953