Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1679/79 E 10. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 1 StVO kann auch dann vorliegen, wenn nicht alle Symptome für eine Alkoholisierung sprechen. (vgl. E vom 4.3.1968, 1479/66) Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Ansicht des Sachverständigen, ein Blutalkoholgehalt von 0,2 %o führe nicht zu einem grobschlägigen Nystagmus (nach Taschen) von 14 Sekunden Dauer steht mit der medizinischen Literatur in Einklang (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 42). Schlagworte Fest... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gebrauchsanweisung für das Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck kann nicht eindeutig entnommen werden, ob schon jede Grünverfärbung des gelben Reaktionspräparates über den Markierungsring hinaus oder erst eine Grünverfärbung über den Markierungsring hinaus im Ausmaß von etwa 1,4 bis 1,7 mm einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille entspricht. Der Gebrauchsanweisung kann auch nicht entnommen werden, ob der oberste oder unterste Rand der aufgrund des grobkörnigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ein verordnungswidriges Alkotest-Röhrc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0142 E 15. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Dreh-Nystagmus nach 15 Sek. in Verbindung mit positiven Alkotest läst (zweifelfrei) darauf schließen, dass der Betroffene alkoholbeeinträchtigt iSd § 5 Abs 1 StVO ist und damit fahruntüchtig (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79, E 28.10.1981, 81/03/0064, E 29.6.1983, 82/03/0280,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Beschreibung und Gebrauchsanweisung des "Alcotest CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Beschreibung und Gebrauchsanweisung des "Alcotest CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0089 E 14. Februar 1985 RS 3 Stammrechtssatz Eine Unschlüssigkeit des Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen liegt nicht vor, wenn es sich - abgesehen von der Rombergprobe und dem Nystagmusversuch - jedenfalls auf eine träge Pupillenreaktion in Verbindung mit einem deutlichen Alkoholgeruch stützten kann. Diese... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Ansicht des Sachverständigen, dass durch die Medikamenteneinnahme die Wirkung des Alkohols zwar nicht im Sinne einer Zunahme des Blutalkoholgehaltes, wohl aber im Sinne einer Erhöhung der Fahruntüchtigkeit verstärkt worden sei, steht mit der medizinischen Fachliteratur im Einklang (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0039 E 8. Juli 1988 RS 5 Stammrechtssatz Der Gebrauchsanweisung für das Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck kann nicht eindeutig entnommen werd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ein verordnungswidriges Alkotest-Röhrc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen, dass ein Gutachten, in welchem gestützt auf die bei einer klinischen Untersuchung einer Person festgestellten Alkoholisierungsmerkmale (träge Pupillenreaktion und grobschlägiger Nystagmus in der Dauer von mehr als 20 Sekunden) auf die Fahruntüchtigkeit der untersuchten Person - unabhängig von der Höhe des Blutalkoholgehaltes - g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wurde in einem Gutachten (betreffend Fahruntüchtigkeit nach Alkoholgenuss) die schlechte körperliche Verfassung des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt nicht berücksichtigt, so gereichte ihm dies sicherlich nicht zum Nachteil (Hinweis auf Jarosch-Müller-Piegler, Alkohol und Recht, S 45, wonach Ermüdung die Le... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;
Rechtssatz: Wird der Markierungsring des Alkoteströhrchens CH 237 um 3 mm überschritten, so ist der Verdacht der Beeinträchtigung durch Alkohol iSd § 5 Abs 4 lit a StVO gegeben (Hinweis auf E 8.7.1988, 87/18/0039). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen unter Hinweis auf das Gutachten eines Sachverständigen, wonach ein grobschlägiger Nystagmus von über 20 sec nur alkoholtoxisch und nicht durch Bluthochdruck, Virusinfektion und Übermüdung bedingt sei. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt
Amtsarzt
Feststellung der Alk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde hat zu Recht von der vom Beschuldigten beantragten Zeugeneinvernahme zum Beweise dafür, dass er lediglich zwei Seidel Bier konsumiert habe, abgesehen, da der Beschuldigte nicht einmal behauptet hat, er habe sich am Tattag bis zu seiner Anhaltung ununterbrochen in Gesellschaft dieser Zeugen be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht zu erkennen, weshalb ein der Begehung eines Deliktes nach § 5 Abs 1 StVO 1960 Beschuldigter durch die Tatortumschreibung mittels Nennung eines auch längeren in einem Ortsgebiet gelegenen Straßenzuges - den der Beschuldigte nur zum Teil durchfahren haben mag - in seinen Verteid... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Verwaltungsübertretung gem § 5 Abs 1 StVO vorliegt, ist unabhängig von den Sprüchen der Gerichte vorzunehmen (Hinweis auf E 22.1.1988, 87/18/0107). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020031.X04 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz der med Wissenschaften, ein Person, deren Blutalkoholgehalt 2,8 %o betrage, sei nicht mehr imstande, ein Fahrzeug zu lenken, besteht nicht (Hinweis auf Jarosch/Müller/Riegler, wonach mitunter Werte über 3 %o vorkommen). Ohne besondere
Gründe: ist daher kein diesbezügliches Gutachten über die Fahrfähigkeit erforderlich. Auch ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Aus der Beschreibung und Gebrauchsanweisung des "Alcotest CH 237" des Drägerwerkes in Lübeck er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0119 E 22. Jänner 1988 VwSlg 12617 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird bei der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt ein verordnungswidriges Alkotest-Röhrc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §45 Abs2;StVO 1960 §46;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Hat die Behörde auf Grund ihrer Auffassung, außer Gendarmeriebeamten kann niemand über die Frage der Alkoholisierungssymptome Angaben machen, von einer beantragten Zeugeneinvernahme abgesehen, so stellt dies einen Fall verpönter vorwegnehmender Beweiswürdigung dar. Schlagw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0112 E 22. Jänner 1988 RS 3 Stammrechtssatz Von einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist anzunehmen, dass er über die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen Bescheid weiß. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: In Anbetracht des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel (§ 46 AVG 1950, § 24 VStG 1950) erwiese sich eine Forderung, eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO sei nur unmittelbar im Anschluss an die Lenkertätigkeit zulässig, als nich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0335 E 3. April 1985 RS 3 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt ist grundsätzlich ein Urteil zuzubilligen, ob bei dem Untersuchten eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO vorliegt (Hinweis E 8.5.1979, 1743/77). Schlagworte Feststel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/04/03 84/03/0335 3 Stammrechtssatz Einem Amtsarzt ist grundsätzlich ein Urteil zuzubilligen, ob bei dem Untersuchten eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO vorliegt (Hinweis E 8.5.1979, 1743/77). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0073 E 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine träge Puppillenreaktion ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben (Hinweis E 28.9.1979, 2714/77 und E 9.9.1981, 1031/80). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs6;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann sich auf einen IRRTUM oder GUTEN GLAUBEN über die Bedenklichkeit einer Blutabnahme gemäß § 5 Abs 6 StVO wegen der Gefahr einer Infektion mit dem AIDS-Virus nicht berufen, wenn er vom Amtsarzt auf die Unbedenklichkeit einer derartigen Blutabnahme hingewiesen worden ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO dar. Sie ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben. (Hinweis auf E vom 14.5.1986, 86/03/0067, E v. 3.10.1985, 85/02/0194) Schlagworte Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und da... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Das Ergebnis einer klinischen Untersuchung tritt bei einem Blutalkoholgehalt unter 0,8 %o nicht in den Hintergrund, da Tatbestandsmerkmal der Übertretung gemäß § 5 Abs 1 StVO lediglich das Vorliegen eines die Fahruntüchtigkeit bewirkenden, durch Alkohol beeinträchtigenden Zustandes, nicht aber die Höhe des Blutalkoholwertes ist. (Hinweis auf ... mehr lesen...