Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0096 E 23. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatsache, dass dem Beschuldigten kein Verschulden an dem von ihm verursachten Verkehrsunfall nachgewiesen werden kann, steht der Feststellung, dass er sich dennoch in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befund... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 verbietet das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutalkoholw... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0116 E 20. April 1988 RS 3 Stammrechtssatz Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Überm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass es im vorliegendne Fall bei der Prüfung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO nicht darauf ankommt, ob der Besch sein Fahrzeug fahrtechnisch noch richtig lenken konnte oder nicht (Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0016). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0150 E 28. November 1984 RS 1 Stammrechtssatz Auf die unbestimmte und allgemeine Rüge des Beschuldigten, der Nystagmuswert müsse falsch erhoben worden sein, ist nicht einzugehen. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 81/02/0021, hinsichtlich Radargerät) Schlagworte Feststellung ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0142 E 15. Jänner 1986 RS 1 Stammrechtssatz Dreh-Nystagmus nach 15 Sek. in Verbindung mit positiven Alkotest läst (zweifelfrei) darauf schließen, dass der Betroffene alkoholbeeinträchtigt iSd § 5 Abs 1 StVO ist und damit fahruntüchtig (Hinweis E 27.11.1979, 2554/79, E 28.10.1981, 81/03/0064, E 29.6.1983, 82/03/0280,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Lassen sich durch Vergleich gewisse Unterschiede zwischen den Ergebnissen der klinischen Untersuchung und den Ergebnissen einer ca. einen Monat danach stattgefundenen Untersuchung feststellen, bedarf es der Einholung eines Gutachtens eines ärztlichen Sachverständigen, um die Frage zu klär... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Für die Verlassenschaft nach einem Bf, dessen Bestrafung gemäß § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO mit dem angefochtenen Bescheid bestätigt wurde, kann eine meritorische Entscheidung des VwGH über die Beschwerde im Hinblick auf die Rückzahlungspflicht nach Abschni... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Alle so genannten Alkoholdelikte sind hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit (hier: bei Entziehung der Lenkerberechtigung) als gleichwertig zu beurteilen. Dabei ist es ohne Belang, dass im Falle der Verweigerung der Atemluftprobe von "gefährlichen Verhältnissen", unter de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei einer Verweigerung der Atemluftprobe ist es irrelevant, welche Bedeutung in Bezug auf das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung dem Umstand zugekommen wäre, dass die Verfärbung den Markierungsring des Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der vom Institut für gerichtliche Medizin der Universität Wien zum Zeitpunkt der Blutabnahme ermittelte Blutalkoholwert hat, da die Blutprobe zweimal gaschromatographisch und zweimal nach der Widmark-Methode untersucht worden ist, als Grundlage für die Beurteilung des Alkoholisierungsgrades zu gelten (Hinweis E 25.6.1963, 1307/62, Jarosch-Mül... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der amtliche Sachverständige seiner Rückrechnung einen stündlichen Verbrennungswert des Alkohols im Blut von 0,1 Promille zugrunde gelegt, dann stellt dies sehr wohl den für den Beschuldigteten günstigsten Wert dar, weil sich bei einer Rückrechnung mit jedem höheren Verbrennungswert ein zum Tatzeitpunkt - zu ungunsten des Beschuldigten - ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeuglenkers zum Tatzeitpunkt angenommen (hier auf Grund der festgestellten Alkoholisierung - mag diese auch unter 0,8 Promille gewesen sein - iVm der Erklärung des Fahrzeuglenkers über seinen Schlußtrunk), dann ist es nicht von Belang wann das Maximum der Resorption erreicht ist. Schlag... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, vom 9. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer zweier am 25. November 1986 begangener Verwaltungsübertretungen, und zwar 1. nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 und 2. nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit., schuldig erkannt und hiefür bestraft. Auf Grund der dagegen eingebrachten Berufung des Beschwerdeführers, die zu Punkt 1. nur den Strafausspruch betraf, wurde mit Bescheid der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO habe sich auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ereignet, muss nicht ausdrücklich in einer Verfolgungshandlung hervorgehoben werden. Schlagworte Straße mit öffentlichem Verkehr
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Beruft sich der Besch auf einen "Sturztrunk" kurz vor Antritt der Fahrt, macht er jedoch keine konkreten Angaben über die dabei konsumierte Alkoholmenge, so kann seinem Vorbringen schon deshalb kein Erfolg beschieden sein, weil auch im Verwaltungsstrafverfahren eine Mitwirkungspflicht der Partei (des Besch) b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob Verfolgungsverjährung hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung gem § 5 Abs 1 StVO eingetreten ist, kommt es darauf an, ob dem Besch innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist die in Rede stehende Straftat unter Angabe aller der Bestrafung... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Selbst ein "Geständnis" einer Alkoholbeeinträchtigung gegenüber dem Straßenaufsichtsorgan bewirkt nicht, dass eine solche als erwiesen anzunehmen ist, sondern es besteht diesbezüglich weiterhin nur eine Vermutung, die zur Aufforderung auf Vornahme der Atemluftprobe berechtigt. Sch... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litb
Rechtssatz: Einen Kfz-Lenker trifft die Verpflichtung zur Vornahme einer Atemluftprobe nur dann, wenn die VERMUTUNG besteht, dass er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet (Hinweis auf E 28.9.1988, 88/02/0108). Schlagworte Alkotest VerweigerungAlkotest Voraussetzu... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §5 Abs2StVO 1960 §99 Abs1 litbVStG §5 Abs2
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum, der auf einer (früheren) unrichtigen Rechtsauskunft eines Rechtsanwaltes hinsichtlich der Verpflichtung zur Vornahme der Atemluftprobe beruht, geht zu Lasten der Partei, wenn sie aus diesem Grunde die Vornahme der Atemluftprobe ablehnt. Der Lenk... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Zur Beurteilung, ob ein Kfz-Lenker eine Verwaltungsübertretung gem § 5 Abs 1 StVO zu verantworten hat, ist allein die Verwaltungsstrafbehörde zuständig, welche ein ordnungsgemäßes Verwaltungsstrafverfahren, einschließlich der ihr in diesem Zusammenhang obliegenden Beweiswürdigung, durchzuführen hat; ei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0073 E 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Eine träge Puppillenreaktion ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben (Hinweis E 28.9.1979, 2714/77 und E 9.9.1981, 1031/80). Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0067 E 14. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO 1960 dar (Hinweis E 11.9.1985, 84/03/0073; E 21.3.1986, 86/18/0001). Schlagworte Feststellung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Hat der gem § 5 Abs 1 StVO Besch nicht vorgebracht, aus den Aussagen der beiden von ihm beantragten Zeugen hätte sich zwingend ergeben, er habe keinerlei Möglichkeit gehabt, Alkohol zu sich zu nehmen, ohne von diesen beobachtet zu werden,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Beschreibung des Alkoteströhrchens CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck ist nicht einwandfrei zu erkennen, welcher Blutalkoholgehalt selbst bei einer Grünverfärbung des Reaktionspr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 litc Z2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Wurde nicht festgestellt, welche Zeit des Zuwartens bis zur Vorführung zum Amtsarzt dem Bfr in Aussicht gestellt worden war, dann liegt darin ein von Amts wegen aufzugreifender Verfahrensm... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1990/9, S 266, 267; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/02/0234 E 12. Oktober 1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein positiver Alkotest, aber auch weitere Alkoholisierungssymptome, wie Alkoholgeruch der Atemluft und gerötete Augenbindehäute stellen für sich allein keinen sicheren Beweis für das Vorliegen einer relevante... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AtemalkoholmeßgeräteV 1961 §1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs11;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb Fall2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0039 E 8. Juli 1988 RS 5 Stammrechtssatz Der Gebrauchsanweisung für das Alkoteströhrchen CH 237 des Drägerwerkes in Lübeck kann nicht eindeutig entnommen werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1990/9, S 266, 267;
Rechtssatz: Für die Frage der subjektiven Tatseite der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO, also des Verschuldens, könnte das Vorbringen, der festgestellte Blutalkoholgehalt (von 1,3 Promille) könne nur auf Grund der angewendeten Alk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §52;StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ZVR 1990/9, S 266, 267;
Rechtssatz: Die Richtigkeit des Gutachtens des Institutes für gerichtliche Medizin der Universität Wien, dass die mit Zustimmung abgenommene Blutprobe zum Zeitpunkt der Entnahme einen Blutalkoholwert von 1,3 Promille ergeben hat, kann nicht durch die Behaupt... mehr lesen...