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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Wurde zu Recht vom Vorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO 1960 ausgegangen, so kommt der Judikatur des VwGH hinsichtlich der besonders nachteiligen Auswirkungen eines Alkoholkonsums in der Anflutungsphase auf die Fahrtüchtigkeit keine Bedeutung mehr zu.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber TatbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020195.X01Im RIS seit
23.11.2005