RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0195

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Wurde zu Recht vom Vorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO 1960 ausgegangen, so kommt der Judikatur des VwGH hinsichtlich der besonders nachteiligen Auswirkungen eines Alkoholkonsums in der Anflutungsphase auf die Fahrtüchtigkeit keine Bedeutung mehr zu.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020195.X01

Im RIS seit

23.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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