RS Vwgh 1988/5/27 86/18/0058

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1985/04/03 84/03/0335 3

Stammrechtssatz

Einem Amtsarzt ist grundsätzlich ein Urteil zuzubilligen, ob bei dem Untersuchten eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO vorliegt (Hinweis E 8.5.1979, 1743/77).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180058.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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