RS Vwgh 1988/5/27 86/18/0072

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Veröffentlicht am 27.05.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

In Anbetracht des Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel (§ 46 AVG 1950, § 24 VStG 1950) erwiese sich eine Forderung, eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs 1 StVO sei nur unmittelbar im Anschluss an die Lenkertätigkeit zulässig, als nicht begründet.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigengutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180072.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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