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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen zur Erhebungs- und Feststellungspflicht der Behörde hinsichtlich einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO, wenn der Beschuldigte erst ca. 3 Stunden nach dem Tatzeitpunkt bei der Polizei erscheint und behauptet, einen Nachtrunk getätigt zu haben. (Die Feststellung, dass die Konsumation der vom Beschuldigten angegebenen Alkoholmenge völlig unwahrscheinlich sei genügt alleine nicht)
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung genossene Alkoholmenge Rückrechnung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensrecht Beweismittel Verfahrensrecht BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030262.X02Im RIS seit
18.01.2006