RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1988
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1 idF 1986/105;

Rechtssatz

Eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO idF der 13. Nov BGBl 1986/105 kann auch dann angenommen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit nicht ausschließlich auf Alkoholgenuss, sondern auch auf andere Umstände wie etwa die Einnahme von Medikamenten oder Übermüdung zurückzuführen ist; dies gilt auch dann, wenn die genossene Alkoholmenge für sich allein keine Fahruntüchtigkeit bewirkt hätte (Hinweis auf E vom 12.11.1987, 87/02/0131).

Schlagworte

TatbildAlkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberAlkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %oAlkoholbeeinträchtigung zusätzliche Komponenten Medikamente MüdigkeitFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020116.X03

Im RIS seit

23.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten