RS Vwgh 1988/4/27 87/03/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde ihre Feststellung, der einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO Beschuldigte sei zum Unfallszeitpunkt Lenker des Fahrzeuges gewesen, darauf stützt, dass der Beschuldigte nach dem Unfall nicht nur nach dem Eindruck zweier Unfallszeugen als Lenker in Erscheinung trat, sondern auch insbesondere gegenüber dem Sicherheitswachebeamten als Lenker auftrat, mag er auch gegenüber dem Unfallsbeteiligten seine Eigenschaft als Besitzer (Halter) des Fahrzeuges hervorgehoben haben.

Schlagworte

Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges Verfahrensrecht Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030124.X02

Im RIS seit

19.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten