RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0188

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.01.1989
beobachten
merken

Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §69 Abs1 litb
AVG §69 Abs1 Z2
StVO 1960 §5 Abs1

Rechtssatz

Den Beamten trifft ein Verschulden iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, wenn er im Verwaltungsstrafverfahren, in welchem auf Grund eines zufolge der Blutabnahme erstellten Gutachtens über die Blutalkoholkonzentration seine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO angenommen wurde, ein Geständnis ablegte, keine weiteren Beweisanträge stellte, das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen ließ, und erst im Gerichtsverfahren erstmal das Vorliegen eines Sturztrunkes behauptete.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutalkoholbestimmung Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verfahrensrecht Gericht Verwaltungsbehörde Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030188.X03

Im RIS seit

27.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten