RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0150

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 7

Stammrechtssatz

a) Der normative Gehalt des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 StVO kann nicht in dem Sinn verstanden werden, daß eine Beeinträchtigung durch Alkohol erst bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o eintritt.

b) Dieser Satz stellt keine authentische Interpretation des ersten Satzes des § 5 Abs 1 StVO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020150.X01

Im RIS seit

12.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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