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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Wird die Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeuglenkers zum Tatzeitpunkt angenommen (hier auf Grund der festgestellten Alkoholisierung - mag diese auch unter 0,8 Promille gewesen sein - iVm der Erklärung des Fahrzeuglenkers über seinen Schlußtrunk), dann ist es nicht von Belang wann das Maximum der Resorption erreicht ist.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Resorption AbbaugeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180108.X03Im RIS seit
01.09.2006