RS Vwgh 1989/1/18 88/03/0223

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
AVG §69 Abs1 Z2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Es fehlt an der Voraussetzung des Mangels eines Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, wenn der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren nach § 5 Abs 1 StVO - es lag ein klinischer Befund samt Gutachten vor - ein Geständnis ablegte, das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen ließ und ERSTMALS im Gerichtsverfahren die Behauptung eines sog Nachtrunks (zwischen Unfall und klinischer Untersuchung) aufstellte.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Verfahrensrecht Gericht Verwaltungsbehörde Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030223.X04

Im RIS seit

18.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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