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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Es fehlt an der Voraussetzung des Mangels eines Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG, wenn der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren nach § 5 Abs 1 StVO - es lag ein klinischer Befund samt Gutachten vor - ein Geständnis ablegte, das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen ließ und ERSTMALS im Gerichtsverfahren die Behauptung eines sog Nachtrunks (zwischen Unfall und klinischer Untersuchung) aufstellte.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Verfahrensrecht Gericht Verwaltungsbehörde VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030223.X04Im RIS seit
18.01.1989