RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0107

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Veröffentlicht am 19.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;
StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO habe sich auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ereignet, muss nicht ausdrücklich in einer Verfolgungshandlung hervorgehoben werden.

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr Tatbild

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020107.X03

Im RIS seit

08.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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