RS Vwgh 1989/1/18 88/02/0150

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Veröffentlicht am 18.01.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0205 E 18. Mai 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine träge Pupillenreaktion stellt ein eindeutiges Merkmal des Vorliegens einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO dar. Sie ist in der Regel erst bei mindestens 1 %o Blutalkohol gegeben. (Hinweis auf E vom 14.5.1986, 86/03/0067, E v. 3.10.1985, 85/02/0194)

Schlagworte

TatbildAlkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020150.X02

Im RIS seit

12.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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