RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0121

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass es im vorliegendne Fall bei der Prüfung einer Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO nicht darauf ankommt, ob der Besch sein Fahrzeug fahrtechnisch noch richtig lenken konnte oder nicht (Hinweis E 23.9.1988, 88/02/0016).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Tatbild Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020121.X06

Im RIS seit

11.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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