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StVONorm
StVO 1960 §5 Abs1Rechtssatz
Selbst ein "Geständnis" einer Alkoholbeeinträchtigung gegenüber dem Straßenaufsichtsorgan bewirkt nicht, dass eine solche als erwiesen anzunehmen ist, sondern es besteht diesbezüglich weiterhin nur eine Vermutung, die zur Aufforderung auf Vornahme der Atemluftprobe berechtigt.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkoholisierungssymptomeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020115.X03Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020