Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absic... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die be... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 4 Stammrechtssatz In einem Einfamilienhaus sind Vorräume, die der Verbindung der Wohnräume untereinander dienen, bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht auszuscheiden (Hinweis E 28.10... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0034
Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0006 E 17. November 1983 RS 3 Stammrechtssatz Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und nur von einer Familie oder dere... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft entstand mit 1. Februar 1982 durch Umwandlung der E-GmbH. An ihr sind mit einem Anteil von 3 vH die Eva R. - Vermögensverwaltungsges.m.b.H. als persönlich haftender Gesellschafter und mit einem Anteil von 97 vH Helga W. als Kommanditistin beteiligt. An dieser Eva R. - Vermögensverwaltungsges.m.b.H. sind die Ehegatten Helga W. mit Geschäftsanteilen im Ausmaß von 98 vH und Ing. Peter W. mit Geschäftsanteilen im Ausmaß von 2 vH beteiligt. Ing.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/13 90/13/0057 1 Stammrechtssatz Eine Wohnung, die einem Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau zur gemeinsamen Haushaltsführung dient, gehört nicht zum Betriebsvermögen; eine solche Wohnung bzw der entsprechende Teil des Gebäudes bilden notwendiges Privatvermögen. Auch in Fällen, in... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §105;HGB §120;HGB §161;HGB §167;
Rechtssatz: Aufwendungen einer Personengesellschaft, welche die Lebensführung eines Gesellschafters betreffen, werden auch dann nicht zu Betriebsausgaben, wenn sie an einen Dritten gezahlt werden, jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Gesellschafter... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Zeitraum 1976 bis 1982 gemeinsam mit ihrer Schwester einen Einzelhandel mit Textilien in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit 10. Oktober 1982 schied die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin aus; ihre Schwester führte den Betrieb als Einzelunternehmer weiter. Für die Jahre 1981 und 1982 fand in dem Unternehmen eine Betriebsprüfung statt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß der mit 8,8 vH erklärte Rohaufschlag weit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist ohne Bedeutung, ob der Abgabepflichtige zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts praktisch vermögenslos war oder nicht. Ein Schulderlaß betreffend betriebliche Verbindlichkeiten führt nämlich grundsätzlich auch dann zu einer steuerlich relevanten Vermögensvermehrung, wenn die er... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der durch den Verzicht der einer Gesellschafterin der Gesesellschaft bürgerlichen Rechts auf Auffüllung des negativen Kapitalkontos durch die andere Gesellschafterin eingetretene Wegfall einer geldwerten Verpflichtung (Schulderlaß) führt z... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wird bei einer Mitunternehmerschaft der Gewinn geschätzt oder durch geschätzte Hinzurechnungen erhöht, so wirkt sich die Schätzung (Erhöhung) unmittelbar auf die Steuerbemessungsgrundlage der einze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Offene Handelsgesellschaft, an der im strittigen Zeitraum vier Gesellschafter beteiligt waren. Die Bilanzen wurden zum 31. Mai eines Jahres erstellt. Im Bericht über eine die Jahre 1984 bis 1986 umfassende Betriebsprüfung wurde unter anderem festgestellt, die Beschwerdeführerin habe in den Jahren 1977 bis 1978 auf einem Grundstück in W, L.-Gasse 12, eine Halle und in einem darüber gelegenen Geschoß Wohnräume (als Superädifikat) errichtet. In ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Wohnung, die einem Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau zur gemeinsamen Haushaltsführung dient, gehört nicht zum Betriebsvermögen; eine solche Wohnung bzw der entsprechende Teil des Gebäudes bilden notwendiges Privatvermögen. Auch in Fällen, in denen die Wohnung nicht einem Einzelunternehmer, sondern einem Mitu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die AbgBeh belastet einen Bescheid betreffend Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie Feststellung von Einkünften und ferner betreffend Einheitswert mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit, wenn sie es unterläßt fes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach dem sich aus § 133 Z 2 zweiter Satz AktG iVm § 5 EStG 1972 sowie unmittelbar aus § 6 Z 2 zweiter Satz EStG 1972 ergebenden Bilanzierungswahlrecht trifft den im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche der Abnu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Streitjahr 1983 Inhaberin eines als Einzelbetrieb geführten Bauunternehmens. Sie ermittelte den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG 1972. Am 4. Jänner 1984 veräußerte sie das Anlage- und das Umlaufvermögen des Einzelunternehmens an die M. GmbH, an deren Stammkapital von S 500.000,-- die Beschwerdeführerin selbst mit S 1.000,-- und ihre beiden Töchter mit je S 249.500,-- beteiligt waren. In der über diesen Vorgang ausgefert... mehr lesen...
In einer Selbstanzeige vom 28. Dezember 1981 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß er für die Vermittlung des Geschäftes "A-ÖBB" im Jahre 1977 sfr 200.000,-- erhalten habe. Davon seien sfr 50.000,-- in seiner Steuererklärung 1977 enthalten, den Rest habe er bisher nicht erklärt. (Die A ist eine Schweizer Aktiengesellschaft, die in der Folge als AG bezeichnet wird.) Die Selbstanzeige wurde zum Anlaß für die Durchführung einer Betriebsprüfung genommen. Der Prüfer stellt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;
Rechtssatz: Ist ein Werkvertrag über ein Bauvorhaben zum Bilanzstichtag vollständig erfüllt, ist iS einer periodengerechten Gewinnermittlung die Forderung aus diesem Vertragsverhältnis zum Bilanzstichtag grundsätzlich mit der in der Schlußrechnung ausgewiesenen Höhe zu erfa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §119 Abs2;BAO §138 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §168;BAO §188;EStG 1972 §2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Fehlen schriftlicher Vereinbarungen betreffend die Gewinnverteilung gibt Grund für die Annahme, daß eine solche nicht getroffen worden ist. Die Grenzen des Zumutbaren werden nicht übe... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1985 hatte der Beschwerdeführer das Eigentum an einem in Tirol gelegenen bestimmten Grundstück erworben, und zwar laut Punkt V. dieses - rechtzeitig mit Abgabenerklärung vom 18. Oktober 1985 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) gemäß § 18 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) angezeigten - Kaufvertrages in der Absicht, darauf... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob die Beschwerdeführerin gegenüber einem gemeinnützigen Bauträger gemäß § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: Verkäuferin) den Anspruch auf Übereignung bestimmter Liegenschaftsanteile in Oberösterreich (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidung) schon im Jahre 1979 oder (im Sinne der Beschwerde) erst im Jahre 1988 erworben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der Be... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ganz abgesehen davon, daß die Baubehörde den geplant gewesenen Wärmefangraum in Urkunden - vom Abgabepflichtigen nach dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Bauverfahren unwidersprochen - als Veranda (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0181) und Wintergarten (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001) qualifiziert hatte, muß bei verfassungskonformer ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der begünstigte Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum wird durch den Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages erfüllt. Dieser gilt erst dann als abgeschlossen, wenn er die Unterschrift sämtlicher Miteigentümer trägt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X05 Im RIS... mehr lesen...