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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Ist ein Werkvertrag über ein Bauvorhaben zum Bilanzstichtag vollständig erfüllt, ist iS einer periodengerechten Gewinnermittlung die Forderung aus diesem Vertragsverhältnis zum Bilanzstichtag grundsätzlich mit der in der Schlußrechnung ausgewiesenen Höhe zu erfassen (Hinweis E 1.12.1981, 81/14/0017).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130037.X01Im RIS seit
08.04.1992