Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Selbst für den Fall eines von Anfang an statt des "Zimmers" gewollten "Büroraumes" ist dessen Fläche zur Wohnnutzfläche zu zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160225.X03 Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Eigentumswohnung bzw ein Reihenhaus im Wohnungseigentum steht nicht im Alleineigentum des Benützers und ist daher kein Eigenheim (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld aufgrund des § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 kann nicht anders gewertet werden als die Fälle des Entstehens der Steuerschuld gemäß § 16 Abs 2 GrEStG 1955. (Hinweis E 20.4.1972, 1784/71; E 21.5.1976, 680, 681/75; E 1.7.1982, 82/16/0047; E 26.1.1989, 88/16/0062, 0063). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ganz abgesehen davon, daß die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nur dann anzuwenden ist, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war, der Veräußerer ein Wohnhaus bereits geschaffen hat und unmittelbar mit dem Erwerb des Grundst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Einbeziehung einer wärmespeicherungsfähigen Glashausfläche in die Wohnnutzfläche - in gleicher Weise wie die Fläche einer Loggia, einer Veranda, eines Wintergartens oder eines"Wärmefangraumes" (Hinweis E 26.3.1992, 90/16/0201) ist nach Auffassung des VwGH nicht rechtswidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Bei einem Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Mangels einer Ausnahme in dem § 2 Abs 1 Z 9 WFG 1968 bzw in dem § 2 Z 7 WFG 1984 ist eine Bodenfläche (innerhalb einer Wohnung) Nutzfläche. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160201.X03 Im RIS seit 26.0... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, ist der Auftrag zur Errichtung eines Doppelhauses nicht anders als der zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Reihenhausanlage... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Auch an zu einem Wohnzentrum zusammengefaßten Einfamilienhäusern kann Wohnungseigentum begründet werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: So wie das Fehlen der Eigenschaft eines Bauwerbers im Verhält... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Einbringung von Grundstücken in eine Aktiengesellschaft mit Sacheinlagevertrag gegen den Erwerb neuer Aktien stellt einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang dar; die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb entfallende Gegenleistung durch die Verhältnisrechnung: Gesamtvermögen der Genossenschaft: Verkehrswert der Grundstücke = Gesamtgeg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 832-834
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Nach der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 3 litb GrEStG 1955 muß nach der im Jahre 1980 geltenden Rechtslage das Wohnhaus bei Vertragsabschluß bereits... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Wärmefangraum - abgesehen von der Sonne - unbeheizt und unbeheizbar hätte sein sollen, spricht keineswegs gegen die Einbeziehung seiner Bodenfläche in die Wohnnutzfläche (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0208). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160201.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft i... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleingesellschafterin der I. Vertriebsgesellschaft mbH; von einem Aktiennominale der Beschwerdeführerin von 180 Mio S war zum 31. Dezember 1986 ein Anteil von 158 Mio S in Händen der W. AG. Die Beschwerdeführerin schloß mit der I. Vertriebsgesellschaft mbH am 11. Juni 1987 einen Vertrag, mit dem die I. Vertriebsgesellschaft mbH sich verpflichtete, für die Beschwerdeführerin auf Vertragsdauer Flugmindestkapazität von 250 Stunden pro Jahr eines zweistrahl... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage, die durch die Veräußerung des Betriebes ausgelöst wird, dem letzten laufenden Gewinn oder dem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen ist. Diese Rechtsfrage hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bereits wiederholt entschieden; er ist zu dem Ergebnis gelangt, daß die gewinnerhöhende Auflösung einer Investition... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0242 1 Stammrechtssatz Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §23;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;GewStG §6 Abs2;
Rechtssatz: Die bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung einer Investitionsrücklage vorgesehene Nachversteuerung soll nach dem Willen des Gesetzgebers gleichermaßen im Bereich der Einkommensteuer als auch im Bereich der Gewerbesteuer wirksam werden. An diesem Auslegungserg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "gewinnerhöhend" steht im § 9 Abs 2 EStG 1972 nach der Stellung der Vorschrift im Aufbau des EStG 1972 eindeutig im Zusammenhang mit den Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 4 bis § 14 EStG 1972 und bezieht sich daher auf die Ermittl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfaßt in den tatsächlichen Zuständen auch konkrete Möglichkeiten und Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten läßt, und die nach der Verkehrsauffassung einer besonderen Bewertung zugäng... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die gewinnerhöhende Auflösung einer Investitionsrücklage ist auch in jenen Fällen dem laufenden Gewinn und nicht dem Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG 1972 zuzurechnen, in denen die Nachversteuerung durch eine Betriebsveräußerung ausgelöst wird (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0089, VwSl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Ausf zur abgabenrechtlichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise von in Verträgen eingeräumten Berechtigungen (hier: Bereitstellungsrechte betreffend mehrere Lkw und Flugstunden, die als leicht verfügbare Güter bei einer Veräußerung des Betriebes im Rah... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Johann und Helga Sch waren Eigentümer eines bestimmten Grundstückes (im Sinne des § 2 GrEStG 1955 - in der Folge: GrEStG) in der Stadt Salzburg gewesen. Am 10. Juni 1983 war bei der zuständigen Baubehörde (in der Folge: Baubehörde) ein Baubewilligungsansuchen gemäß § 4 des Baupolizeigesetzes vom 11. Juli 1973, LGBl. Nr. 117 (in der jeweiligen Fassung in der Folge: BauPolG), eingelangt. Danach hatten di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Akten AZ. A n1/84 des Bezirksgerichtes Grieskirchen ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des mit den Ehegatten Karl und Pauline H als Verkäufern geschlossenen Kaufvertrages vom (25./)28. Jänner 1980 hatte Gertrude B (in der Folge: Erblasserin) das Eigentum an einem bestimmten, in Oberösterreich gelegenen, unbebauten Grundstück erworben und für diesen Erwerbsvorgang beim Finanzamt für Geb... mehr lesen...