RS Vwgh 1992/6/17 90/13/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1992
beobachten
merken

Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
HGB §105;
HGB §120;
HGB §161;
HGB §167;

Rechtssatz

Aufwendungen einer Personengesellschaft, welche die Lebensführung eines Gesellschafters betreffen, werden auch dann nicht zu Betriebsausgaben, wenn sie an einen Dritten gezahlt werden, jedenfalls dann nicht, wenn zwischen dem Gesellschafter und dem Dritten keine Leistungsbeziehungen bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130158.X03

Im RIS seit

17.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten