RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0076 3

Stammrechtssatz

Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160064.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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