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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0076 3Stammrechtssatz
Weder die Fläche einer Terrasse noch die Fläche eines nicht im abgeschlossenen Wohnverband liegenden Geräteabstellraumes zählen zur Wohnnutzfläche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160064.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009