RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

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Veröffentlicht am 25.06.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1;
WFG 1968 §1;
WFG 1984 §1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1

Stammrechtssatz

Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160033.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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