Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1993, S 445-446
Rechtssatz: Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; ist jede nur denkbare Leistung, die vom Käu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1985 Abschn8 Art2 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/16/0008
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1985, BGBl 1985/557, geänderte Fassung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 ist nach dessen Art II Z 1 des Abschnit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die für eine Unternehmertätigkeit, wie zB die Verwaltung und Vermittlung von Realitäten, benutzten Räume zählen, wenn sie im Wohnungsverband liegen und nicht für gewerbliche Zwecke spezifisch ausgestattet sind, zur Wohnnutzfläche der Wohnung (Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143, 0165; European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2327/76 E 6. Juli 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wohnung muß ein "baulich" in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes sein (Hinweis E 14.5.1975, 339/74 VwSlg 4839 F/1975). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992160006.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Steuerpflicht tritt bei den Befreiungstatbeständen der Z 7 des § 4 Abs 1 GrEStG 1955 auch mit der Aufgabe des begünstigten Zweckes ein (Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz II in der Fassung Juli 1987, Randziffer 285 zu § 4 GrEStG). Der begünstigte Zweck wird aufgegeben, wenn das erworbene Grundstück innerhalb vo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/16/0048 E 17. Dezember 1992 92/16/0049 E 17. Dezember 1992 92/16/0050 E 17. Dezember 1992 92/16/0051 E 17. Dezember 1992 92/16/0110 E 17. Dezember 1992 92/16/0054 E 17. Dezember 1992 92/16/0055 E 17. Dezember 1992 92/16/0056 E 17. Dezember 1992 92/16/0057 E 17. Dezember 1992 92/16/0052 E 17. Dezember 1992 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. wurde durch den am 7. Dezember 1978 zwischen der XY-AG und einem weiteren Gesellschafter abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag gegründet. Die XY-AG ist seit Jänner 1979 alleiniger Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Nach § 2 des Gesellschaftsvertrages in der im Streitzeitpunkt geltenden Fassung war Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin "a) Aufsuchung, Gewinnung, Bezug, Fortleitung und Verteilung von Erdöl und Erdgas, insbes... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KVG 1934 §2 Z2;KVG 1934 §9 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1993/20, S 310-312;
Rechtssatz: Der Handelsbilanzgewinn oder Handelsbilanzverlust einer Organgesellschaft, deren Gewinn oder Verlust auf Grund eines Ergebnisabführu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis 1986 einen Eissalon und ermittelte den Gewinn aus seinem Gewerbebetrieb gemäß § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1972. Im Jahre 1987 fand eine abgabenbehördliche Prüfung der letzten drei vor der Betriebsveräußerung liegenden Jahre statt. Der Betriebsprüfer fand Gründe: , die Verfahren hinsichtlich Einkommen- und Gewerbesteuer für 1984 bis 1986 wiederaufzunehmen. Im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens beantragte der Beschwerdeführer, die durch die steuerlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Für die Bildung und die Höhe von Rückstellungen sind stets die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. Auch im wiederaufgenommenen Verfahren können somit nur solche Umstände Berücksichtigung finden, welche bereits am Bilanzstichtag vorgelegen sind, bisher aber no... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 86/13/0003 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, daß ein wirtschaftlich die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernstlich droht, also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, oder daß der Aufwand schon s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5; Beachte Besprechung in:RdW 5/20015, S 321-324;
Rechtssatz: AusfzF, warum für die durch eine Betriebsprüfung verursachten Beratungskosten in den die Prüfungszeiträume betreffenden Bilanzen keine Rückstellungen gebildet werden dürfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;GewStG §1 Abs1;GewStG §1 Abs6;
Rechtssatz: Nach Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit eintretende Betriebsvorfälle, zB unvorhergesehene Gewährleistungsansprüche oder Uneinbringlichwerden von Forderungen können bei Bemessung der Gewerbesteuer keine Berücksichtigung finden, da gewerbesteuerliche Einkü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer im Jahr 1978 verschiedene Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angeschafft und bezahlt hatte. Ungeachtet dessen hatte der Beschwerdeführer die auf die angeschafften Wirtschaftsgüter entfallenden Vorsteuern erst im Jahr 1979 als Betriebsausgaben geltend gemacht. Der Prüfer ber... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine OHG, die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, betrieb im Streitzeitraum ein Hotel. Sie hatte drei gleichermaßen beteiligte Gesellschafter, von denen einer (die Mutter der beiden anderen Gesellschafter) zum 31. Oktober 1983 ausschied, wobei ihr Anteil den verbleibenden Gesellschaftern zuwuchs. Auf Grund der Ergebnisse einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt für die im Streitzeitraum gelegenen Abgabenjahre neue B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, die vormals die Firma H-GmbH & Co KG führte und die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, betrieb das Ausflugwagen-, Mietwagen- und Taxigewerbe und ein Reisebüro. Auf Grund der Ergebnisse einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt hinsichtlich der oben genannten Abgabenjahre und Feststellungszeitpunkte neue Bescheide (einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte, Gewerbesteuer, Einhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben oder zwischen ineinander verflochtenen Personengesellschaften als betriebliche Vorgänge setzt voraus, daß die Leis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein "Darlehen" einer OHG (Hotel) an eine teilweise personell verflochtene GmbH & Co KG (Transportunternehmen und Reisebüro) betrieblich (Aufwand/Ertrag) oder durch die gesellschaftsrechtliche Stellung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1422;ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, inwieweit die Abgabenbehörde bei ihrer Beweiswürdigung auf die Angehörigeneigenschaft durch einen Fremdvergleich R... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd Wild32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;JagdRallg;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;
Rechtssatz: Dient eine gepachtete Jagd (Pächter eine OHG und einer ihrer Gesellschafter) sowohl der Sportausübung des Steuerpflichtigen (Unternehmers) als auch der Jagdausübung durch Geschäftsfreunde und der Mitnahme von Hot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Eine "Totalbetrachtung" der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung muß nicht jedenfalls zu demselben STEUERLICHEN Ergebnis führen wie ein Betriebsvermögensvergleich. Diese beiden Gewinnermittlungsarten unterscheiden sich im wesentlichen dadurch voneinander, daß die verschi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §1 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;KStG 1966 §1 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die mangelnde Einkommensteuerpflicht und Körperschaftsteuerpflicht von Personengesellschaften bzw zur Frage, inwieweit Leistungsbeziehungen zwischen der Personengesellsc... mehr lesen...
Ihren eigenen Angaben in den Steuererklärungen zufolge war die Beschwerdeführerin im Jahr 1985 als "Lecturer", in den Jahren 1986 und 1987 als Herausgeberin des X.kuriers tätig. Als Ort der Geschäftsleitung ihres Betriebes bezeichnete sie die auch als Familienwohnsitz dienende Wohnung in K. Der X.kurier besteht aus Umschlagblättern, in die die Zeitschrift "Y" eingehüllt ist, und enthält nahezu ausschließlich Werbeeinschaltungen von im X.bereich tätigen Gewerbetreibenden. Für die K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen sind dann betrieblich veranlaßt, wenn die Leistung, für welche die Ausgaben erwachsen, ausschließlich oder doch vorwiegend aus betrieblichen Gründen erbracht wird, was ebenso nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen ist (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Handel mit Äpfeln, wobei er den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt. Die Äpfel werden ausschließlich aus der vom Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Ehegattin betriebenen pauschalierten Landwirtschaft entgeltlich bezogen. Der Verkauf der Äpfel erfolgt im Raum Wien, wo diese unmittelbar vom LKW an Endverbraucher abgegeben werden. Anläßlich einer auch das Streitjahr umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung des Einzelun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Schätzung zulässig, steht der Abgabenbehörde die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode grundsätzlich frei (Hinweis E 2.6.1992, 88/14/0080). Die Ermittlung von Umsatz und Ertrag des Einzelunternehmens durch Schätzung des Wareneinsatzes ist durchaus zulässig, ziel... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte waren bis 31. Dezember 1981 zu je 50 Prozent an einer GesBR beteiligt, die eine Tankstelle, einen Kraftfahrzeughandel und eine Kraftfahrzeugspenglerei betrieb. Anläßlich der Scheidung der Ehe der Gesellschafter und der damit verbundenen Auflösung der Gesellschaft wurde unter anderem vereinbart, daß die Beschwerdeführerin die sich in ihrem Eigentum befindliche betrieblich genutzte Liegenschaftshälfte samt Wohnhaus, Kraftfahrzeughalle und Kraftfah... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Hinzurechnung eines bestimmten Betrages für die Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter zum Veräußerungsgewinn kommt es bei der Versteuerung des Veräußerungsgewinnes nicht auf den Zeitpunkt des Zufließens an. European Case... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist Komplementärin einer KG und in dieser Eigenschaft mit der Geschäftsführung der KG betraut. An der KG waren im Streitzeitraum unter anderem Johann E und Friedrich L als Kommanditisten beteiligt. Diese Personen waren auch Gesellschafter der Beschwerdeführerin und gleichzeitig deren Dienstnehmer (Johann E als Geschäftsführer). Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung bei der Beschwerdeführerin für den Zeitraum 1. Jänner 1981 bis 31. Dezember 1983 stellte der Pr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1972 §62 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Ausführungen zur rechtlichen Konstruktion einer GmbH & Co KG, bei der sich die Komplementär-GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, i... mehr lesen...