Die Beschwerdeführerin ist Absolventin einer Meisterklasse Klavier an einer Hochschule für Musik. Im Beschwerdezeitraum 1975 bis 1982 war sie als Klavierlehrerin tätig. Daneben erzielte sie - außer für eine unterrichtende Tätigkeit an der Musikakademie der künstlerischen Volkshochschule - auch Einnahmen für Auftritte als Konzertpianistin (1975 S 3.000,--, 1981 S 600,-- und 1982 S 3.000,--). Im Zuge einer hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1977 bis 1980 vorgenommenen Betriebsprüfun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Nur bewegliche Wirtschaftsgüter, die überwiegend betrieblich genutzt werden, sind notwendiges Betriebsvermögen (Hinweis E 1.7.1981, 81/13/0046, 0048). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130033.X04 Im RIS seit 30.09.1992 mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. Mai 1987 beantragte der Beschwerdeführer die Nachsicht der aus einer abgabenbehördlichen Prüfung resultierenden Nachforderung an Einkommen- und Gewerbesteuer laut Lastschriftanzeige vom 28. April 1987 in Höhe von insgesamt S 1,790.846,--. Er anerkenne das Ergebnis der Betriebsprüfung; lediglich eine Feststellung führe auf Grund des § 19 EStG 1972 zu einer untragbaren Auswirkung. Durch den Abfluß eines Geldbetrages in Höhe von S 2,302.955,-- in den ersten Jännertage... mehr lesen...
Dr. P. war Wirtschaftstreuhänder in I. Für die Jahre 1981 bis 1983 erklärte er unter anderem Verluste aus Land- und Forstwirtschaft. Anläßlich der die Jahre 1981 bis 1983 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Betriebsprüfer zu der Auffassung, daß die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit steuerlich als Liebhaberei anzusehen und der in den Jahren 1981 bis 1983 geltend gemachte Verlust nicht ausgleichsfähig sei. Weiters stellte der Prüfer anläßlich der im Zuge ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §236 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Ist ein atypischer Vermögenseingriff erfolgt, so kann nicht unterstellt werden, daß der Gesetzgeber ein solches Ergebnis in Kauf genommen hat. Die Einnahmen-Ausgabenrechnung bezweckt lediglich eine vereinfachte Gewinnermittlung; langfristig so... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §12 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Als notwendiges Betriebsvermögen werden alle Wirtschaftsgüter angesehen, die ihrem Wesen nach dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und tatsächlich betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmungen des Wirtschaftsgutes, die Besonderheiten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §12 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Notwendiges Privatvermögen sind solche Wirtschaftsgüter, die ihrer Beschaffenheit nach zur Befriedigung eines privaten Bedürfnisses dienen, wie zB Wohnungseinrichtungen, Kleidung, das selbst benutzte Eigenheim (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 4 A... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 18. Juni 1990 wurde entsprechend den Bestimmungen des § 8a KWG das gesamte bankgeschäftliche Unternehmen (mit den dazugehörenden inländischen Grundstücken) einer (Vereins)Sparkasse mit Sitz in Kärnten (in der Folge: Sparkasse) mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der zum 31. Dezember 1989 erstellten Einbringungsbilanz mit dem zuletzt genannten Tag als Stichtag in die zu e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 4 Stammrechtssatz Gesellschaftsrechte sind regelmäßig auch bei Neugründungen zu bewerten und der Vermögenssteuer sowie der Gesellschaftssteuer zugrunde zu legen, wobei die Bewertung stets nach den Bestimungen des BewG zu erfol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im strittigen Zeitraum ein Mietwagenunternehmen, das sich überwiegend mit dem Transport kranker und behinderter Personen im Auftrag und für Rechnung von Sozialversicherungsträgern sowie mit Botenfahrten befaßt hat. Gegen den Beschwerdeführer wurde beim Landesgericht für Strafsachen in X zu GZ. 24 b Vr 10078/85 ein Strafverfahren durchgeführt, wobei ihm vorgeworfen wurde, gegenüber Sozialversicherungsträgern "überhöhte Rechnungen" gelegt zu haben. Von der d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Schadenersatzleistungen sind Betriebseinnahmen, wenn sie auf Grund eines den Betrieb berührenden Vorganges erbracht werden (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, zweite Auflage, Seite 97). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X05 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Sportartikel- und Autozubehörhandel und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1972. Für eine im Jahre 1981 errichtete Tennisanlage erklärte er in den jeweiligen Einkommensteuererklärungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Anläßlich der die Kalenderjahre 1982 bis 1984 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Betriebsprüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer nur für einen Teil der Arbeitnehmer Lebensversicherungsprämie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Finanzverwaltung steht es zwar nicht zu, die Angemessenheit einer Betriebsausgabe zu prüfen, doch findet die wirtschaftliche Freizügigkeit des Unternehmers hinsichtlich der Verwendung seiner Mittel bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes dort ihre Grenze, wo auf Grund des gegebenen Sachverhalt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 ermitteln, führen einen Weinbaubetrieb in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Bis zum Jahr 1986 wurden die gemäß § 188 BAO festgestellten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den beiden Gesellschaftern jeweils zur Hälfte zugerechnet. Erstmals in den am 18. April 1988 beim Finanzamt eingelangten Abgabenerklärungen für das Kalenderjahr 1987 haben die Beschwerdeführer ihrem Sohn eine Gewinnquote in H... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1152;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für Leistungen im Familienverband sind aktuelle Entgeltserwartungen die Ausnahme. Die rechtliche Grundlage für Leistungen im Familienverband liegt regelmäßig nämlich nicht in unmittelbar aktualisierb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in Gesamthöhe von S 838.203,51 im Jahr 1988 erstattet erhalten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Arzt. Er erklärte für die Jahre des Streitzeitraumes neben den Einkünften aus dieser selbständigen Tätigkeit und solchen aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb als Beteiligter an einer Kapitalbeteiligungs-GmbH & Co KG, aus Vermietung und Verpachtung als Beteiligter an einer Ferienzentrum KG, auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer Film-GmbH & Co KG (1983: - S 309.830,--, 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, daß die rückerstatteten Beträge nachträglich zugeflossene Teile der vom Abgabepflichtigen über einen Zeitraum von mehreren Jahren erzielten Aufsichtsratsvergütungen und somit Teile... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;BAO §241 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Rechtslage bei Rückerstattung einer zu Unrecht eingehobenen Betriebssteuer ist dem Fall der Rückerstattung der Aufsichtsratsabgabe durchaus vergleichbar, weil der Abgabepflichtige in beiden Fälle... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Bietet die Beteiligung das Bild einer Gesellschaft, die dem stillen Gesellschafter in erster Linie Verluste vermitteln soll, so liegt es an diesem, die sich daraus ergebenden Zweifel an der Ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Rechtsanwältin. Sie ermittelte den Gewinn aus ihrer selbständigen Arbeit im Streitjahr nach § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer die Jahre 1986 bis 1988 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung im Unternehmen der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin, welche sowohl den Fremdgeldverkehr als auch den Geldverkehr der eigenen Kanzlei auf ihren betrieblichen Bankkonten abzuwickeln pflegt, einen am 28. Oktober 1988 von einem Treuhandkont... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitjahr gemeinsam mit Ing. H ein als "Architekturbüro" bezeichnetes Unternehmen. Aus berufsrechtlichen Gründen wurde die Geschäftstätigkeit im Außenverhältnis nur dem Beschwerdeführer zugerechnet. Im Innenverhältnis bestand jedoch "ein geheimes Unterbeteiligungsverhältnis", auf Grund dessen der Beschwerdeführer und Ing. H je zur Hälfte am Betriebserfolg und am Betriebsvermögen beteiligt waren. Im Zuge einer für die Jahre 1979 bis 1981 durchgeführ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage war der seinerzeitige Ehegatte der Beschwerdeführerin, Alexander P., Inhaber einer Handelsagentur der Modebranche. Die Beschwerdeführerin war Arbeitnehmerin ihres Ehegatten. In den Akten befindet sich die Kopie eines an Alexander P. gerichteten Schreibens der E. AG, München, aus dem ersichtlich ist, daß Alexander P. die Vertretung der Marke "E." für den Bereich Österreich übertragen war. Nach dem Inhalt des mehrseitigen Schreibens waren die Vertreter der E. AG der A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: Enthält ein Scheidungsvergleich nicht allein die Übertragung der Rechte aus einem Handelsvertretervertrag, sondern weitere Bestimmungen, insbesondere über die Übertragung der Mietrechte am Geschäftslokal, die es der A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Unterschlagungen eines Mitunternehmers stellen widerrechtliche Entnahmen dar, die den Gewinn der Mitunternehmerschaft (die Gewinnanteile der übrigen Mitunternehmer) ebensowenig berühren wie rechtmäßige Entnahmen. Sie führen lediglich zu zivilrechtlichen Ansp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0242 1 Stammrechtssatz Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art, nicht bloß Sachen (körperliche Gegenstände), sondern auch rechtliche und tatsächliche Zustände. ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EheG §81;EheG §82 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;
Rechtssatz: AusfzF des Vorliegens von Aufwendungen für den Erwerb eines Geschäftswertes, wenn der Abgabenpflichtige im Rahmen eines Scheidungsvergleiches auf die nach § 81 EheG vorzunehmende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse verzichtet. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Ist die aus einer Unterschlagung resultierende Forderung eines Mitunternehmers gegenüber einem anderen Mitunternehmer als betriebliche Forderung anzusehen, ist deren Uneinbringlichkeit als betrieblicher Aufwand zu berücksichtigen (Hinweis E 3.6.1992, 87/13/01... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1438;ABGB §1440;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;RAO 1868 §19 Abs3;
Rechtssatz: AusfzF, welchen Erklärungswert die von Klienten einem Rechtsanwalt erteilte "Ermächtigung" zur Verwendung ihnen zustehender Beträge als Honorar im Hinblick auf die Behandlung der Treuhandgel... mehr lesen...