Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0142 3Stammrechtssatz
Die Aufteilung eines Raumes in einen für Wohnzwecke geeigneten und einen nicht für diese Zwecke geeigneten Teil ist unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160064.X06Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009