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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0003 Besprechung in: ÖStZ 1993, 315;Rechtssatz
Nicht nur, weil keinerlei Trennung des Ateliers vom Stiegenhaus erkennbar ist, sondern auch, weil der Garten von der Wohnung aus nur über das Atelier erreichbar ist, erscheint es ausgeschlossen, das Atelier als abgeschlossenen Gebäudeteil anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160002.X06Im RIS seit
03.04.2001