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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0003 Besprechung in: ÖStZ 1993, 315;Rechtssatz
Bekundet der Abgabepflichtige durch die Einreichung des Bauplanes die Absicht, ein Haus mit mehr als 130 m2 Wohnnutzfläche zu errichten, ist die Behörde keineswegs verpflichtet, das Haus zu besichtigen, um beurteilen zu können, ob eine Arbeiterwohnstätte errichtet worden ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160002.X03Im RIS seit
03.04.2001