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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034Rechtssatz
Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160033.X07Im RIS seit
03.04.2001