Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe dem für ihn tätigen Fahrer vorsätzlich die Begehung von Verwaltungsübertretungen erleichtert, da er diesen beauftragt habe, die Fahrt trotz Überschreitung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten fortzusetzen, ergeben sich jedoch im Beweisverfahren keine Anhaltspunkte dafür, dass der angehaltene Lenker vom Beschuldigten tatsächlich diesbezügliche Anweisungen erhielt, so sind die dem Beschuldigten zur Las... mehr lesen...
Rechtssatz: Weiß der Rechtsmittelwerber genau darüber bescheid, dass drei deutsche Freunde in dem Jagdgebiet die Jagd ausüben wollen, in dem er Mitglied ist und trägt er für die Beschaffung der Kärntner Jagdkarte bzw des Jagderlaubnisscheines entgegen der Bestimmung des § 41 Abs 1 Kärntner Jagdgesetz keine Obsorge (Zustimmung des Obmannes der Jagdgemeinschaft konnte trotz mehrmaliger Kontaktaufnahmeversuche durch den Beschuldigten nicht hergestellt werden), so trifft der gegen ihn erhoben... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Qualifikation einer ?vorsätzlichen Veranlassung einer Alkofahrt? genügt es jedenfalls nicht, wenn sich erst im Zuge eines Alkotests die Alkoholisierung des Lenkers ergibt. Dazu bedarf es eines qualifizierten Wissens um eine Alkoholisierung. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X verhängte über die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 25.7.2002, Zl 3-****-**, eine Geldstrafe in der Höhe von ? 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) wegen Übertretung der des § 37 Abs 1 Z 6 der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihr angelastet, sie habe als Bauwerberin und Grundeigentümerin zu verantworten, dass ein bewilligtes und fertig gestelltes Bauwerk vor Anzeige der Fertigstellung benützt wurde. Weiters habe sie die Fertigstellung des Bauwerks nich... mehr lesen...
Rechtssatz: § 37 Abs 1 Z 6 der NÖ Bauordnung 1996 stellt die Benützung eines Bauwerkes, nicht aber die Verantwortlichkeit dafür, dass ein Bauwerk (vor der Anzeige der Fertigstellung) benützt wurde, unter Strafsanktion. Diesbezüglich kommt eine Bestrafung wegen Mittäterschaft in Betracht. Eine solche Tatanlastung erfordert den Vorwurf der vorsätzlichen Tatbegehung und Benennung des unmittelbaren Täters. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, 1. er habe zumindest am 20.12.2000 und am 29.12.2000 im landwirtschaftlichen Betrieb von Frau Mag. M S in S, 120 kg Futtermittel-Vormischung "MB V", welche den antimikrobiellen Leistungsförderer A enthielt, in ca 3.200 kg Einstellferkelmischung eingemischt, obwohl er gewusst habe, dass der Betrieb kein zugelassener bzw registrierter Betrieb gewesen sei. Er habe damit Frau Mag. M S eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Person kann hinsichtlich einer Übertretung nur als unmittelbarer Täter und nicht als mittelbarer Vorsatztäter nach § 7 VStG bestraft werden, sobald sie sämtliche Tatbestandsmerkmale dieser Übertretung verwirklicht hat. So wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, "Frau S. (seiner Lebensgefährtin) im Sinne des § 7 VStG eine Übertretung nach § 21 Abs 1 Z 10 FMG iVm § 22 Abs 3 Futtermittelverordnung ermöglicht zu haben, indem er den antimikrobiellen Leistungsförderer Avilamy... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im
Spruch: eines Straferkenntnisses aufgenommene Täterform "in Tatgemeinschaft" ist rechtlich verfehlt, da sich die Strafdrohungen der Verwaltungsvorschriften regelmäßig nur gegen die Personen richtet, die eine Tat allein ausführen. Wer einen anderen zur Verübung einer Verwaltungsübertretung anstiftet oder ihn dabei Hilfe leistet, macht sich einer Übertretung nach § 7 VStG schuldig, der die Anstiftung und Beihilfe auch im Verwaltungsstrafrecht allgemein für strafbar erklärt.... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird jemand der Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Handlung - das als Anstiftung gewertete Verhalten zu umschreiben. Der
Spruch: hat somit, um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG gerecht zu werden, die Tatzeit hinsichtlich der Regelung der Anstiftung anzuführen. Es empfiehlt sich allerdings auch eine zeitliche Konkretisierung der vom unmittelbaren Täter begangenen Tat. Der Tatort... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Beschuldigte schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass sie der Auffassung war, dass die zuständige Aufsichtsbehörde der vorübergehenden Verwendung des verfahrensgegenständlichen Motorrades, trotz der nicht ausreichenden Motorleistung, gemäß § 12 Abs 3 FSG und § 7 Abs 1 Fahrprüfungsverordnung zugestimmt hat und diese Verantwortung durch ein Schreiben der Aufsichtsbehörde bestätigt wird, so ist der Tatvorwurf, die Beschuldigte habe vorsätzlich einer anderen Person die... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als Inhaber einer Generalvollmacht für die Firma L. mit Firmensitz in 6572 Flirsch vorsätzlich veranlaßt, dass Herr S. N. aus 6460 Karres eine Verwaltungsübertretung begangen habe, indem dieser am 23.03.2001 auf dem westseitigen Firmenareal der Firma L. Schmutzwasser (dickflüssiger Schlamm) in die Rosanna eingeleitet und somit eine Gewässerverunreinigung bewirkt habe. Er habe dadurch die Rechtsvorschr... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt X verhängte über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 13.11.2000, Zl I/6-*****-00, eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Tage) wegen Übertretung der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihm angelastet, er habe ein Wohnhaus (Mehrfamilienhaus) vom 28.1.1999 bis 10.7.2000 zu Wohnzwecken benützen lassen, obwohl die bewilligungsgemäße Ausführung durch die Baubehörde noch nicht festgestellt worden war. Die Berufung richtet sich ausschließlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Lässt jemand ein Bauwerk benützen, dann scheidet er als unmittelbarer Täter im Sinne des § 37 (1) 6 NÖ BauO 1996, der die Benützung unter Strafe stellt, aus. Er kann ausschließlich als Mittäter bestraft werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Von einer Erleichterung der Tatbegehung durch "Übergeben" des Fahrzeuges zum Lenken kann entgegen dem Tatvorwurf nicht die Rede sein, wenn sowohl der Beschuldigte als auch seine Gattin jeweils im Besitz eines Schlüssels für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug sind und das Fahrzeug auch ständig von beiden Eheleuten benutzt wird. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Erleichterung der Tatbegehung, Übergeben von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugschlüssel, unmittelbarer Täter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 14.09.2000 den Herrn L. vorsätzlich veranlasst, mehrere Verwaltungsübertretungen nach dem KFG zu begehen bzw. habe er diesem die Begehung der Verwaltungsübertretungen erleichtert, da Herr L. am 14.09.2000 um 11.40 Uhr den Kraftwagenzug, Kennzeichen L. (LKW - hzGG 25.5000 kg) und Kennzeichen S. (Tiefladeanhänger - hzGG 22.000 kg) über seinen Auftrag auf der Stanzertaler Landesstraße L-68, von Pettneu kom... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 7 VStG ?Anstiftung und Beihilfe? unterliegt, wer vorsätzlich veranlasst, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, der auf diese Übertretung gesetzten Strafe und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist. Die Kumulation des Vorwurfes der Anstiftung und der Beihilfe im Schuldspruch auf eine Tat ist rechtlich nicht denkbar. Wird jemand der Beihi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Erkenntnis hat in seinem § 44a Z 1 VStG betreffenden Spruchteil u.a. sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der durch seine Tat verletzenden Verwaltungsvorschrift ermöglichen, als auch jenes konkrete Verhalten des Beschuldigten darzustellen, durch welches der Tatbestand der Beihilfe hiezu verwirklicht wurde; dazu gehört der konkrete Tatvorwurf, der die Anna... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Diskriminierung iSd Art.IX Abs.1 Z3 EGVG ist das Motiv nachzuweisen. Es handelt sich hiebei um ein Erfolgsdelikt, welches nicht im Wege des § 9 Abs.1 VStG dem Firmenverantwortlichen zur Last gelegt werden darf, wenn etwa ein Türsteher den Eintritt verweigert; allenfalls wäre der Geschäftsführer als Beihelfer oder Anstifter zu belangen, wobei ihm das Verschulden nachzuweisen ist. Schlagworte Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.5.2000 um 18.15 Uhr auf Höhe der Tunnelwarte der Autobahnmeisterei Unterwald, A 2, Strkm 223,290, als vereidigtes Straßenaufsichtsorgan und Begleiter des Sondertransportes der Fa. F GesmbH, W, welcher mit Bescheid des LH von OÖ vom 19.5.2000, Zl.: BAUS-SO 450.297/6654-2000, die Bewilligung zur Durchführung eines Sondertransportes gemäß § 101 Abs 5 KFG 1997 erteilt worden sei, mit dem amtlic... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bereits im
Spruch: näher zu umschreibende Vorsätzlichkeit einer Beihilfe nach § 7 VStG ist durch die nachstehende Vorhaltung nicht zutreffend konkretisiert: "Sie haben als vereidigtes Straßenaufsichtsorgan und Begleiter des Sondertransportes der transportierenden GesmbH vorsätzlich die Begehung einer Übertretung erleichtert, da Sie nicht für die Einhaltung der Auflage im Genehmigungsbescheid "gesorgt haben", wonach das Befahren einer Teilstrecke der Autobahnmeisterei zu meld... mehr lesen...
Rechtssatz: Die dem Beschuldigten zur Last gelegte Anstiftung setzt die vorsätzliche Bestimmung eines anderen zu rechtswidrigen tatbildmäßigen Verhalten, also die Hervorrufung des Handlungsentschlusses und die Ausführung der Haupttat selbst voraus. Die strafbare Anstiftung nach § 7 VStG fordert eine bewusste Einwirkung auf den Täter, die ihn zu seinem Verhalten veranlasst oder in seinem Verhalten bestärkt. Ein wegen Anstiftung gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat in seinem § ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 14.2.2000, GZ.:15.1 1999/1849, wurde Herrn D H zur Last gelegt, er habe am 7.6.1999 gegen 18.45 Uhr auf dem Areal seiner Firma in B, Grünabfälle von Baumschnitten sowie diverse andere Gegenstände im Freien verbrannt und somit eine das Wohlbefinden seiner Anrainer merklich beeinträchtigende Luftbelastung hervorgerufen. Er habe dadurch § 1 Abs. 2 lit. a Stmk. Luftreinhaltegesetz 1974 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 3 der Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Unmittelbarer Täter eines verbotenen Verbrennens von Gegenständen im Freien kann nicht nur derjenige sein, der sie selbst in Brand gesteckt hat. Im konkreten Fall hatte ein Firmeninhaber einen Mitarbeiter beauftragt, Abfall zu beseitigen, ohne die Art und Weise der Beseitigung vorzugeben, worauf auf dem Firmenareal Grünabfälle von Baumschnitten sowie diverse andere Gegenstände im Freien verbrannt wurden. Selbst wenn der Firmeninhaber den Abfall nicht selbst angezündet hatte, wa... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 22.10.1999 um 11:05 Uhr im Gemeindegebiet von Vigaun, auf der B 159 Richtung Kuchl, Strkm. 11,4, als Verantwortlicher für den Zulassungsbesitzer (Fa. T Transport GmbH) des Lkw mit dem polizeilichem Kennzeichen S-754 DI, diesen zur Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr überlassen und es unterlassen dafür zu sorgen, dass es dem Lenker dieses Lkw möglich ist, bei einer Fahrzeugkontrolle ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Strafbarkeit dergestalt, der Zulassungsbesitzer sei dafür verantwortlich, es unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, dass der Lenker des Lastkraftwagens bei einer Fahrzeugkontrolle die vorgeschriebenen Schaublätter der laufenden Woche bzw das Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche, an dem er gefahren ist, mitführen und vorweisen kann, ergibt sich weder aus dem KFG noch aus der VO (EWG) Nr 3821/85. In diesen Bestimmungen ist jeweils der Lenker selbst der Verpflichtete... mehr lesen...
Rechtssatz: Enthält der
Spruch: des Straferkenntnisses weder den Tatort noch die konkrete Tatzeit hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat (Anstiftung bzw. Beihilfe einer anderen Person, eine Verwaltungsübertretung zu begehen) und wird lediglich ausgeführt, dass der Beschuldigte am 13. August 1998 einer näher bezeichneten Person das Probefahrtkennzeichen X überlassen hat, sodass diese Person am 13. August 1998 um 10.50 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße im Ortsgebiet vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe es als Mitglied der Jagdgesellschaft *** vorsätzlich unterlassen, dem Jagdleiter als Vertreter des Jagdausübungsberechtigten den Abschuss des von ihm am 19 09 1999 im Genossenschaftsjagdgebiet *** erlegten Hirschen zu melden, sodass dieser Abschuss nicht I. binnen einer Woche der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt und II. zufolge der Verpflichtung des Abschussplanes durch die Vorlage ?im grünen Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anwendung des § 7 VStG setzt ein Zusammenwirken von Haupttäter und Anstifter bzw Haupttäter und Gehilfen voraus. Ohne ein solches Zusammenwirken liegt keine der beiden Täterschaftsformen vor. Schlagworte Haupttäter, Anstiftung, Beihilfe, Zusammenwirken mehr lesen...
1. Das angefochten Straferkenntnis hat folgenden Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der D-gesellschaft mbH mit Sitz in Wien zu verantworten, dass diese Gesellschaft vorsätzlich dazu beigetragen hat, dass die E gewerbsmäßig die Schifffahrt in der Art des Remorks ausübte ohne im Besitz einer dafür erforderlichen Konzession gewesen zu sein, indem sie der E den Tankschubleichter DTSG 16 zur Erbringung von gewerbsmäßigen Remor... mehr lesen...
Rechtssatz: Darüber hinaus lassen auch die Ergebnisse des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens sowie der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses keine ausreichende Bezugnahme auf die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 75 Abs 2 SchiffahrtsG erkennen. Insbesondere fehlen hinlänglich Ansatzpunkte dafür, dass die Remorkleistungen durch die unmittelbare Täterin regelmäßig und in der Absicht betrieben wurde, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen (vgl i... mehr lesen...