Rechtssatz: Keine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Prostitution, wenn dem Beschuldigten nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung zum Vorwurf gemacht wurde, daß seine Angestellte für die Ausübung des Geschlechtsverkehrs ein Entgelt bedungen hat. Bestellung zum Stellvertreter des Geschäftsführers kommt nicht einer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG gleich. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbarkeit wegen Beihilfe, wenn die zivilrechtliche Eigentümerin keine wirksamen Vorkehrungen zur Hintanthaltung der Ausübung der Prostitution in ihrem Haus durch den Mieter und dessen Angestellte trifft. Kein entschuldbarer Rechtsirrtum bei unrichtiger Rechtsauskunft durch von Organen der zuständigen Behörde verschiedene Personen (Rechtsanwalt, Vorsteherin eines Bezirksgerichtes). Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Rotwildriegeljagd in der Schonzeit wegen außerordentlicher Schälschäden durch den Obmann einer Jagdgesellschaft organisiert, ohne daß die erforderliche Bewilligung des Abschusses durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft vorliegt, verwirklicht dieser Obmann das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 68 Abs 1 lit a iVm § 51 Abs 6 Kärntner Jagdgesetz in Form der Mitschuld gemäß § 7 VStG, wenn ein Teilnehmer der Riegeljagd einen Hirsch der Klasse IIIa erlegt uzw auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird jemand durch die erste Instanz spruchgemäß der Anstiftung für schuldig erkannt, muß im
Spruch: , um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG gerecht zu werden, die Tatzeit (der Tatzeitraum) hinsichtlich der Veranlassung und nicht in Ansehung der Begehung der Tat durch den unmittelbaren Täter angeführt werden. Dabei verlangt die Verwirklichung des Tatbildes der strafbaren Anstiftung im Sinne des § 7 VStG ein bewußtes Einwirken auf den unmittelbaren Täter. mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Sie haben den PKW, Kennzeichen am 1.2.1991 gegen 05,00 Uhr dem A H zum Lenken überlassen, obwohl dieser nicht im Besitz der dafür erforderlichen Lenkerberechtigung war und haben ihm so vorsätzlich die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert. H lenkte den PKW vom in xx über die B nach yy, K und wieder zurück ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges kann wegen Überlassung seines Fahrzeuges an eine Person, die nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung ist, nicht nach §64 KFG iVm §7 VStG, sondern nur nach der lex specialis des §103 Abs1 Z3 KFG bestraft werden. mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbarkeit des Vermieters wegen Prostitution, wenn dieser im Wissen um das Bestehen eines Prostitutionsverbotes für das Mietobjekt keine wirksamen Vorkehrungen trifft, um die tatsächliche Ausübung der Prostitution in diesem hintanzuhalten, sondern sich diesbezüglich völlig gleichgültig verhält. Beihilfe als Erschwerungsgrund iSd § 33 Z. 3 StGB. Bloßes Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns als Milderungsgrund iSd § 34 Z. 5 StGB. Teilweise Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Der Sohn der Beschuldigten J R, der 8-jährige T R, wurde am 12. September 1990 gegen 17,40 Uhr als Lenker eines Fahrrades bei einem Verkehrsunfall auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von xx U verletzt. Die Mutter des verletzten Radfahrers wurde von der Bezirkshauptmannschaft xx gemäß §7 VStG iVm §65 Abs1 und 99 Abs3 lita StVO 1960 mit Straferkenntnis mit S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden) bestraft, weil sie dem 8-jährigen T die Begehung einer Verwaltungsübertretung vorsätzlich ... mehr lesen...
Der Sohn des Beschuldigten J R, der 8-jährige T R, wurde am 12. September 1990 gegen 17,40 Uhr als Lenker eines Fahrrades bei einem Verkehrsunfall auf der Gemeindestraße im Ortsgebiet von xx U verletzt. Der Vater des verletzten Radfahrers wurde von der Bezirkshauptmannschaft xx gemäß §7 VStG iVm §65 Abs1 und 99 Abs3 lita StVO 1960 mit Straferkenntnis mit S 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden) bestraft, weil er dem 8-jährigen T die Begehung einer Verwaltungsübertretung vorsätzlich er... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-KR-91-007 Rechtssatz: Lenkt ein Kind entgegen der Vorschrift des §65 Abs1 StVO ein Fahrrad, dann verstößt das Kind gegen diese
Norm: , ist aber gemäß §4 Abs1 VStG nicht strafbar. Der Erziehungsberechtigte hat Anstiftung oder Beihilfe (§7 VStG) nur dann zu verantworten, wenn er das Lenken vorsätzlich veranlaßt oder erleichtert. mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Vorbringen, wonach es nicht zulässig sei, 2 Personen wegen eigenmächtiger Bauführung zu bestrafen, ist folgendes anzumerken: Eine eigenmächtige Bauführung liegt vor, wenn eine solche ohne Bewilligung ausgeführt wird. Dieser Verwaltungsübertretung macht bzw. machen sich der Bauherr bzw. die Bauherren schuldig. Im vorliegenden Fall waren dies sowohl der Beschuldigte als auch eine weitere Person. Diese Annahme ist gerechtfertigt, wenn sich bereits aus einem Bauantrag ergibt, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die von der Erstinstanz vorgenommene unzutreffende Feststellung hinsichtlich der Erscheinungsform des Delikts - hier: Beihelfer statt richtig Mittäter (unmittelbarer Täter) - richtigzustellen, da in der Verfolgungshandlung die Ausführungshandlungen des Beschuldigten korrekt umschrieben wurden. Schlagworte Erscheinungsform des Delikts, Beihilfe statt unmittelbare Täterschaft, Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Beihilfe ist die vorsätzliche Unterstützung des tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Verhaltens eines anderen zu verstehen, ohne daß dabei Ausführungshandlungen gesetzt werden. Die Tätigkeit des Gehilfen besteht somit in einem ursächlichen Beitrag zur Ausführung einer strafbaren Handlung eines anderen, der auf jede andere Weise als durch unmittelbare Täterschaft erbracht werden kann. § 7 VStG setzt nicht nur ein Zusammenwirken zwischen Täter und Gehilfen voraus, sondern erfo... mehr lesen...
Rechtssatz: Übergibt der Beschuldigte seinen Fahrzeugschlüssel im Zuge eines Mittagessens einem anderen zu dem Zweck, daß dieser einen Freund holt und gibt in der Folge der Besitzer der Autoschlüssel dieses Vorhaben auf um weiter bei der Essensgemeinschaft zu bleiben um dann nach einigen Stunden das Fahrzeug des Beschuldigten in Betrieb zu nehmen und der Beschuldigte Wahrnehmungen über den Alkoholisierungsgrad des Autoschlüsselbesitzers gar nicht machen konnte, ist er vom Vorwurf der Verwa... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei § 367 Z 60 2. Fall, GewO, handelt es sich um eine "lex spezialis" zu § 7 VStG. Der 2. Fall der zitierten Bestimmung verlangt bei Verwirklichung des Tatbildes der strafbaren Anstiftung das bewußte Einwirken auf den unmittelbaren Täter. Dem Konkretisierungsgebot nach § 44 a Z 1 VStG ist im
Spruch: des erstinstanzlichen Erkenntnisses gemäß § 367 Z 60 2. Fall GewO dann nicht entsprochen, wenn die Tatzeit (der Tatzeitraum) hinsichtlich der Veranlassung durch den Anstifter (und ni... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 367 Z 60 der GewO besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Veranlasser einerseits und unmittelbarem Täter andererseits, dh daß der Veranlasser erst mit der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes durch den unmittelbaren Täter strafbar wird. Setzt der Anstifter spätestens nach Tatausübung durch den unmittelbaren Täter sein strafbares Verhalten des "Veranlassens" und wird die Verfolgungshandlung nicht mit konkreter Tatzeit innerhalb der Ver... mehr lesen...