RS UVS Salzburg 2000/07/17 7/11003/2-2000br

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Veröffentlicht am 17.07.2000
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Rechtssatz

Eine Strafbarkeit dergestalt, der Zulassungsbesitzer sei dafür verantwortlich, es unterlassen zu haben, dafür zu sorgen, dass der Lenker des Lastkraftwagens bei einer Fahrzeugkontrolle die vorgeschriebenen Schaublätter der laufenden Woche bzw das Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche, an dem er gefahren ist, mitführen und vorweisen kann, ergibt sich weder aus dem KFG noch aus der VO (EWG) Nr 3821/85. In diesen Bestimmungen ist jeweils der Lenker selbst der Verpflichtete.

Der Zulassungsbesitzer könnte diesbezüglich höchstens im Wege eines Verfahrens nach § 7 VStG verfolgt werden.

Schlagworte
VO EWG Nr. 3821/1985; Strafbarkeit des Zulassungsbesitzers; Schaublätter der laufenden Woche bzw Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche mitzuführen ist Verpflichtung des Lenkers
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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