Rechtssatz: Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist bekannt, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Ist es dem Beschuldigten durch bloße Einsichtnahme in das ihm allenfalls vom Ausländer vorgelegte Dokument möglich gewesen, sich Gewißheit über die Art und Umfang desselben zu verschaffen und hätten ihm dabei zumindest Zweifel kommen müssen, ob die (wenn auch kurzfristige) Heranziehung eines Ausländers zu bestimmten Arbeite... mehr lesen...
Rechtssatz: Reist die Beschuldigte, als bosnische Staatsangehörige, ohne im Besitz eines von einer Sicherheitsbehörde ausgestellten Sichtvermerkes zu sein, in das Bundesgebiet ein und kann sich nicht auf einen Befreiungsgrund gemäß Verordnung BGBl 252/1995 berufen, ist sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Hinweis der Beschuldigten, daß sie nicht schuldhaft handelte, da, wenn ein Sichtvermerk nötig gewesen wäre, die Beamten am deutsch/österreichischen Grenzübergang einen solche... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als diensthabender Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt (Klinik Innsbruck) unterlassen, die dem Herrn HM am 8.6.1995 gegen 02.10 Uhr auf Verlangen abgenommene Blutprobe ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeidienststelle zu übermitteln. Dem Beschuldigten wurde eine Verwaltungsübertretung nach §5 Abs8 StVO zur Last gelegt und wurde über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in der Höhe von... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Turnusarzt ist ein ,diensthabender Arzt" nach §5 Abs8 StVO. Schlagworte Alkomattest, Blutabnahme durch Turnusarzt, Ärztegesetz mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als diensthabender Arzt ist nach erfolgter Blutabnahme gehalten dafür Sorge zu tragen, daß die Blutprobe der nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub übermittelt wird. Mit der Vorgangsweise des Beschuldigten, nämlich die Anweisung an den Alkoholisierten, die Blutprobe am nächsten Morgen auf die Gerichtsmedizin zu bringen, wird keineswegs der dem Beschuldigten nach §5 Abs8 StVO auferlegten Verpflichtung entsprochen. Schla... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Stelle, auf welcher das Fahrzeug geparkt wurde, liegt im Bereich und auf der Seite eines Straßenabschnittes, der durch die Zeichen "Kurzparkzone" und "Ende der Kurzparkzone" gekennzeichnet ist. Das erstgenannte Zeichen ist auf der linken Straßenseite angebracht, sodaß sich die Kurzparkzonenregelungen nur auf diese Straßenseite bezieht (vgl. §52 lita Z13d StVO). Der an den hier befindlichen Rand der Fahrbahn anschließende Bereich ist mit weißen, sich kreuzenden Bodenmarkieru... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber bestraft, weil er das mehrspurige Kraftfahrzeug Marke BMW mit dem behördlichen Kennzeichen W-85 am 11.4.1996 um 19.39 Uhr in Wien, S-gasse, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt habe, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein gefehlt habe. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug für nicht mehr als zehn Minuten in einer Wiener Kurzparkzone abstellt, kann sich nicht einer Abgabenverkürzung im Sinne des § 4 Abs 1 des Parkometergesetzes schuldig machen kann, weil ein Abgabenanspruch gar nicht entstanden ist. Bringt ein Fahrzeuglenker, der das Fahrzeug für nicht mehr als zehn Minuten abstellt, aber keinen entwerteten Zehn-Minuten-Parkschein an, so ist dies als "sonstige" sbertetung, durch die die Abgabe nicht hinterzogen... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs.1 Z1 O.ö. Veranstaltungsgesetz 1992 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist nach § 16 Abs.2 leg.cit. mit Geldstrafe bis S 100.000,-- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen, wer eine verbotene Veranstaltung durchführt (§ 14) oder in seiner Betriebsstätte bzw. mit seinen Betriebseinrichtungen duldet. Nach § 14 Z4 O.ö. Veranstaltungsgesetz 1992 ist die Durchführung von bewilligungspflichtigen Veranstaltungen ohne Bewilligung (§ 2 Abs.1) oder ent... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Übergangsbestimmung des § 45 Abs.7 AWG in der ursprünglichen Fassung BGBl. 325/1990, besteht eine Genehmigungspflicht für Anlagen gem. § 29 Abs.1 Z6 nur für solche nicht genehmigte Anlagen, mit deren Projektierung oder Bau nach dem 1.7.1990 begonnen wird, oder für solche Änderungen bestehender Anlagen, durch die nach dem 1.7.1990 weitere Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Daraus wird ersichtlich, daß eine Genehmigungspflicht der vorgenommenen Aufschüttung in d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 94 Z11 GewO 1994 wird das Gärtnereigewerbe als Handwerk festgelegt. Zunächst ist die Frage der Gewerbsmäßigkeit zu prüfen. Zur Prüfung dieser Frage ist § 1 GewO heranzuziehen; in dieser Bestimmung ist der Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994 festgelegt. Demnach gilt diese für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nach Abs.2 leg.cit. gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betri... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Verantwortung, aufgrund der insbesondere im Bezirk A gestiegenen Arbeitslosenrate sei jede arbeitsplatzschaffende Aktivität von Interesse, ist der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung nicht zu rechtfertigen, stellt doch die Gewerbeordnung nicht auf eine wirtschaftliche Situation ab, sondern schafft eine für alle Wirtschaftstreibende allgemein gültige und rechtsverbindliche Grundlage. Selbst bei Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ist da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer der A-GesmbH mit dem Sitz in Wien unter Pkt A) angelastet, er hätte an näher bezeichneten Tagen im Februar und März 1994 insgesamt 17 namentlich genannte Arbeitnehmer länger als maximal 10 Stunden beschäftigt. Gleichzeitig wurde ihm unter Pkt B) des Straferkenntnisses angelastet, er hätte hinsichtlich dieser 17 Arbeitnehmer weiters insoweit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoße... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Irrtum über das Bestehen der Voraussetzung des § 23 Abs 1 ArbIG, wonach die Bestellung zum verantwortlich Beauftragten nur dann rechtswirksam ist, wenn die Bestellungsurkunde beim zuständigen Arbeitsinspektorat eingelangt ist, kann nicht entschuldigend im Sinne des § 5 Abs 2 VStG sein. Entschuldigend kann nämlich nur die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift sein, welcher "der Täter zuwidergehandelt hat", somit nur einer Rechtsvorschrift, die ein bestimmtes Handeln oder Unterl... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27.2.1996, Zl 95/04/0212, den Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, Zl UVS-04/G/33/00392/95, vom 4.9.1995, zugestellt am 21.9.1995, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Das Verfahren ist daher in das Stadium vor Erlassung des Berufungsbescheides getreten und war ein neuer Berufungsbescheid (Ersatzbescheid) entsprechend dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu erlassen. Der aufgehobene Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemand die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist und daß selbst guter Glaube den angeführten Schuldausschließungsgrund dann nicht herstellt, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der Behörde anzufragen. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne entsprechende Genehmigung ist ein fortgesetztes Delikt und ist diese Qualifikation im wesentlichen lediglich bei der Setzung einer Verfolgungshandlung von Bedeutung. Da die Erstinstanz zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform der Einzelhandlungen, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und der zeitlichen Kontinuität Deliktseinheit angenommen hat und lediglich eine Strafe verhängte, kann in dem Umstand, daß ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der nunmehrigen "neuen Rechtslage" wurde die Strafbarkeit gegenüber der früheren Bestimmung des Art.IX Abs.1 Z1 EGVG in zwei Punkten inhaltlich zurückgenommen. Es ist nunmehr einerseits mehr auf die Intention des Täters abzustellen, andererseits soll auch entscheidend sein, ob es eine Rechtfertigung für die Störung der Ordnung gibt (aus den Gesetzesmaterialien zum Sicherheitspolizeigesetz, Fuchs-Funk-Szymanski, Manz Taschenbuchausgabe, S 154ff). Eine solche Rechtfertigung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Berufskraftfahrer hat sich über alle, die ihm auf dem Gebiet seines Berufes bestehenden Vorschriften (dazu gehören ohne Zweifel auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Tiertransportes in Österreich, wenn er Tiertransporte in Österreich durchführt) zu unterrichten und er kann sich nicht darauf verlassen, daß Österreich nunmehr Mitglied der Europäischen Union ist und daß auch in Österreich das europäische Recht anzuwenden sei, wonach zB eine 24-stündige Fahrzeit ohne... mehr lesen...
Rechtssatz: § 134 Abs.2a KFG 1967 idF BGBl. Nr. 654/1994 ist mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten, sohin am 1. Jänner 1995. Demnach ist bei in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen bei einer Überschreitung der im § 4 Abs.7a genannten Gewichte bis zu einer Höhe von 5 vH, gerundet auf volle 1.000 kg, gemäß § 21 VStG vorzugehen. Das heißt nicht, daß im gegenständlichen Fall die Bestimmungen über die höchstzulässigen Gesamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Öffnet der Beschuldigte einen an einem Wohnhaus angebrachten Telefonverteilerkasten so, daß ein Kohlmeisennest mit unausgebrüteten Eiern zerstört wurde, obwohl das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Brutstätten vollkommen geschützter Tiere verboten ist, so ist ihm dieses Verhalten subjektiv dann nicht zum Vorwurf zu machen, wenn er die Fernmeldebauvorschrift Nr. 14 (FVBa 14) zu beachten hatte, er den Kabelendverschluß zu öffnen hatte und vorher nicht erkennen konnte, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 5 Abs 2 VStG entschuldigt Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift der der Täter zuwidergehandelt hat, nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemand die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist ... mehr lesen...
Mit Strafanzeige vom 14.12.1993 wurde unter Bezugnahme auf die Kontrolle vom 6.12.1993, die Bestrafung von Herrn H.M. wegen der unerlaubten Beschäftigung des spruchgegenständlichen Ausländers beantragt. Am 14.2.1994 wurde der Beschuldigte vor der belangten Behörde einvernommen und rechtfertigte er sich dahingehend, er habe den genannten Ausländer nicht in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer des am Standort Graz, H. 5 situierten Lokals P., betrieben von der P. Restaurant ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 2 lit a AuslBG sind unter anderem Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, welche zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind, von den Bestimmungen des AuslBG ausgenommen. Aus den erläuternden Bemerkungen zu dieser Bestimmung folgt, daß der Nachweis dieser Voraussetzung durch den rechtskräftigen unbefristeten Asylbescheid oder durch den Konventionsreisepaß nach § 62 Abs 1 FrG oder durch ein ausländisches Konventionsreisedokument mit unbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte durfte während des im Straferkenntnis angeführten Tatzeitraumes aufgrund der Zusage der Sicherheitsdirektion jedenfalls davon ausgehen, daß sein Aufenthalt im Bundesgebiet von der Fremdenpolizeibehörde geduldet wird. Im Hinblick auf die Schuldfrage ist diese Zusage aber insoweit von Bedeutung, daß damit der Beschuldigte hinsichtlich der Einschätzung der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einen schuldausschließenden Rechtsirrtum geführt wurde. Sein Verhalten im... mehr lesen...
Rechtssatz: Neben dem Verfügungsberechtigten ist auch der Betreuer eines Transportes, der Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges, aber auch den Lenker eines Fahrzeuges nach dem TGSt verantwortlich. Ein Berufskraftfahrer hat sich über alle die auf dem Gebiet seines Berufes bestehenden Vorschriften (dazu gehören ohne Zweifel auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Tiertransportes in Österreich, wenn er Tiertransporte durch Österreich durchführt) zu unterrichten und er kann sich nicht a... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein international tätiger Spediteur ist im Rahmen seiner objektiven Sorgfaltspflicht verpflichtet, sich Gewißheit über die diesbezüglichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Republik Österreich zu verschaffen. Der Hinweis, daß seit Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union der Schluß zu ziehen sei, daß nun - nicht näher dargelegtes - Europäisches Recht anzuwenden sei, exkulpiert nicht, da er damit zumindest fahrlässig in Kauf nahm, gegen Österreichisches Recht zu ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein international tätiger Spediteur ist im Rahmen seiner objektiven Sorgfaltspflicht verpflichtet, sich Gewißheit über die diesbezüglichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Republik Österreich zu verschaffen. Der Hinweis, daß seit Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union der Schluß zu ziehen sei, daß nun - nicht näher dargelegtes - Europäisches Recht anzuwenden sei, exkulpiert nicht, da er damit zumindest fahrlässig in Kauf nahm, gegen Österreichisches Recht zu ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte als Gewerbetreibender ist verpflichtet sich bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der Werkverträge zu erkundigen, ob die beabsichtigte Beschäftigung der Ausländer nicht nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bewilligungspflichtig ist. Er darf sich daher auf die diesbezüglichen Auskünfte seiner Steuerberater sowie seines Rechtsvertreters nicht verlassen, da bei Gerwerbetreibenden als bekannt vorausgesetzt werden muß, daß die Beschäftigung ... mehr lesen...