Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren gilt das Schuldprinzip und ist eine Bestrafung nur bei Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens möglich (so auch VwGH vom 13.5.1987, 85/18/0067). Die Forderung, daß der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer verpflichtet gewesen wäre, sich mit den Bestimmungen über das Ausländerbeschäftigungsgesetz vertraut zu machen, darf gegenüber einem Nichtjuristen nicht überspannt werden. Die Unkenntnis des Gesetzes in einem Detail, wie das Erlösche... mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten ist, daß die verfahrensgegenständliche Lehmgrube keine bewilligte Abfallbehandlungsanlage ist, und zwar weder eine Deponie noch ein Zwischenlager. Fest steht weiters, daß im vorgeworfenen Tatzeitraum die Lehmgrube ebenso wie die alte Ziegelei nicht dem Bw gehörte, sondern Herrn Ing. XX. Der Bw hatte die Gebäude der Ziegelei sowie die dazugehörigen Manipulationsflächen lediglich gemietet. Den Abbruch des Schlotes, des Tunnelofens und anderer Gebäudeteile sowie die v... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte einen Betrieb eröffnet und Arbeitnehmer beschäftigt, übernimmt er dabei auch die Pflicht, entsprechende Erkundigungen maßgebender Stellen einzuholen. Bei Arbeitnehmerschutzvorschriften wird dies in erster Linie das Arbeitsinspektorat sein. Der Beschuldigte trat jedoch mit dem Arbeitsinspektorat nie in Kontakt. Damit unterließ er aber die allererste und wichtigste Maßnahme, die zur Einhaltung der Bestimmung des § 8 Abs 1 AAV (Vorschreibungen hinsichtlich de... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt der ausländische Beschuldigte (vorliegend ein Bosnier) einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, wird dieser Antrag abgelehnt und erhebt der Beschuldigte durch einen Rechtsanwalt gegen diese Ablehnung rechtzeitig Berufung und erhält der Beschuldigte von seinem Rechtsanwalt die Versicherung, daß der Beschuldigte ..."in Österreich einer Beschäftigung nachgehen darf, da gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X, mit welchem die Verlängerung der Aufenth... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Montage der Klimafolie "Sun Out" ist unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, da die Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrbundesamt Flensburg alleine wegen des Erlasses des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 6.9.1994 unzureichend ist. Der Beschuldigte ist von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung dann exkulpiert, wenn er sich beim Kauf der Klimafolie nicht nur auf die Angaben des renomierten Autozubehörhändlers verlassen hat, sondern ü... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, wenn also der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach den materiell-rechtlichen Verwaltungsvorschriften zu beachtenen Tatbestandsmerkmale faktische Grenzen gesetzt sind. In diesem Umfang trifft die Partei auch im Verwaltungsstrafverfahren eine Mitwirkungs... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Komplementär und somit zur Vertretung nach außen Berufener der G GmbH & Co KG zu verantworten, daß diese Gesellschaft vom 6.9.1994 bis 9.12.1994 in Wien, R-Lände, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets, durch den entgeltlichen Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, sowie die entgeltliche Verabreichung von kalten angerichteten und warmen Speisen a... mehr lesen...
Beachte Aufgehoben durch VwGH vom 27. Februar 1996, Zl 95/04/0212 siehe Ersatzbescheid UVS-04/V/33/2/96 vom 11. Juli 1996 Rechtssatz: Die bloße Lieferung von Fertigprodukten von einem Betrieb, wo eine GesmbH & Co KG die - durch eine vorhandene Gewerbeberechtigung gedeckte - Tätigkeit der Erzeugung von tiefgekühlten Halbfertig- und Fertigprodukten in Form eines Industriebetriebes ausübt, an einen Ort (in einem anderen Bundesland), wo diese Gesellschaft unbefugt gastgewerbliche Tät... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet Selbständigkeit eine Gewerbetätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit des Unternehmens von seinem Auftraggeber tut der Selbständigkeit noch nicht Abbruch; vielmehr ist das Tragen von Gewinn und Verlust, die Übernahme des geschäftlichen Risikos das entscheidende Unternehmenskennzeichen (VwSlg. 9263 A/1977). Ob im Einzelfall ein selbständiges Unternehmen vorliegt, ist nach dem Gesam... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Argument des Beschuldigten, infolge der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Z. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes seitens der Marktgemeinde N habe er davon ausgehen können, daß er für die geplante geänderte Ausführung keiner Bewilligung mehr bedürfe, vermag den Beschuldigten nicht zu entlasten. Einerseits steht fest, daß diese Bescheinigung von einem Bediensteten der Marktgemeinde vorbereitet wurde, welcher mit Bauangelegenheiten nicht befaßt war. Darüberhinaus gib... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Behörde kann, wenn sich der Zulassungsbesitzer unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht auf ein bloßes - durch keine konkrete Behauptung untermauertes - Leugnen verlegt, den Schluß ziehen, er selbst sei der Täter gewesen. mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als vertretungsbefugtes Vorstandsmitglied der S AG zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 9.4.1992 auf ihrer Baustelle Kanal W auf Kilometer 10/2 der S Landstraße bei W - A zwei Arbeitnehmer mit Kanalbauarbeiten in einer zirka 2,7 Meter tiefen Künette beschäftigt hat, obwohl diese Künette weder in einen Felsen oder in einem Boden, dessen örtliche Standfertigkeit an jene von Felsen heran kommt, ausgeführt n... mehr lesen...
Rechtssatz: Die erstinstanzliche Behörde ist im Recht, wenn sie ausführt, daß auch ein vorangegangener erstinstanzlicher Verwaltungsbrauch an der Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit der Übertragung der Verantwortlichkeit nichts zu ändern vermag. Doch kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH vom 3.7.1991, 90/03/0141 ua) die Rechtsauskunft eines Behördenorgans auf die Beurteilung der Schuldfrage Einfluß üben. Eine unrichtige Auskunft von einem Org... mehr lesen...
Rechtssatz: Die zum Nachweis über die Zustimmung des Herrn Horst M zu seiner Bestellung zum verantwortl Beauftragten vorgelegten Schreiben weisen die erforderl Klarheit im genannten Sinn nicht auf. Es läßt sich ohne Zuhilfenahme weiterer Beweise nicht klären, in welchen Bereichen (nach der jeweiligen unternehmensinternen Regelung die Anordnungsbefugnis beim Vorstand oder anderen, nicht ihnen unterstehenden Personen liegt), welche Bereiche sohin nicht von der Verantwortlichkeit des Herrn M ... mehr lesen...
Rechtssatz: In einem Verfahren wegen Verletzung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG kann dem Inhaber eines Betriebes (Autoverwertung und Handel mit gebrauchten Ersatzteilen) und Beschuldigten ein entschuldbarer Rechtsirrtum nicht zugebilligt werden, wenn er annimmt, daß Ausländer als Gesellschafter einer OEG, die nach § 3 Abs 1 Erwerbsgesellschaftsgesetz - EGG erst mit der Eintragung ins Firmenbuch entsteht - worauf der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich hinweist - bereits vor diesem Zeitpunkt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15. Dezember 1993, Zl 3-****-93, wurde über die Berufungswerberin wegen Übertretung des §103 Abs2 KFG 1967 gemäß §134 Abs1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt. Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde folgendes als erwiesen angesehen: "Sie haben als Zulassungsbesitzer folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: v. 16.8.1993 bis 30.8.1993 Ort: R*******, G*... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 15. Dezember 1993, Zl 3-****-93, wurde über die Berufungswerberin wegen Übertretung des §103 Abs2 KFG 1967 gemäß §134 Abs1 leg cit eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde folgendes als erwiesen angesehen: "Sie haben als Zulassungsbesitzer folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: v. 16.8.1993 bis 30.8.1993 Ort: R*******, G*... mehr lesen...
Beachte Ebenso Senat-LF-94-004 Rechtssatz: Eine Anfrage um Erteilung einer Lenkerauskunft stellt nicht eine derart komplexe Rechtsmaterie dar, daß es der Beiziehung eines Rechtsanwaltes bedürfte. Da eine Auskunftserteilung über den Lenker eines bestimmten Kraftfahrzeuges zu einem bestimmten Zeitpunkt nur jeweils vom Zulassungsbesitzer höchstpersönlich erfolgen kann, da Normadressat der Bestimmung nach §103 Abs2 KFG der Zulassungsbesitzer selbst und nicht eine andere Person ist, war d... mehr lesen...
Rechtssatz: War der Beschuldigte für die Filialen in Kärnten und Osttirol zum verantwortlichen Beauftragten bestellt und ua für die Einhaltung von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, waren ihm unmittelbar eine Reihe von Rayonsleitern unterstellt und hat der Beschuldigte die Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen an die Rayonsleiter delegiert, waren Raysonleiter für ca 13 bis 15 Filialen verantwortlich, welchen gegenüb... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unkenntnis der tiertransportrechtlichen österreichischen Bestimmungen kann nicht entschuldigen, zumal sich eine mit internationalen Transporten befaßte Person über die jeweiligen innerstaatlichen Regelungen jenes Staates den sie durchfährt, zu informieren hat, den sie durchfährt und sich über die auf dem Gebiet ihres Berufes bestehenden Vorschriften, wozu auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Tiertransportes gehören, zu unterrichten hat. Der Hinweis, daß bei tran... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker befindet sich bei einer Abgabenverkürzung (§ 2 Stmk ParkgebG) in einem schuldausschließenden Tatbildirrtum nach § 5 Abs 2 VStG, wenn er annimmt, daß ein (öffentlicher) Parkplatz, auf dessen Zu- und Abfahrt signifikante Pflastersteine mit dem Schriftzug -Hotelverlegt sind und dessen äußere Gestaltung sich sicht- und spürbar von den übrigen in der näheren Umgebung befindlichen Straßenzüge abhebt (Überfahren von Bordsteinen), nicht zur (flächendeckend veror... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein entschuldbarer Rechtsirrtum im Sinne des § 5 Abs 2 VStG liegt vor, wenn bei einer Übertretung nach § 30 Abs 1 FrG der Ausweis für Fremde von einem EWR-Bürger deshalb nicht fristgerecht beantragt wurde, da die Behörde trotz mehrfacher Erkundigungen in der Zeit vom 22.Sep.1993 bis 27.Mai 1994, betreffend den Stand des Verfahrens wegen Ausstellung eines Sichtvermerkes, die ab 01.01.1994 erforderliche Antragstellung nach § 30 Abs 1 FrG nicht mitgeteilt hatte. So war die Behörde... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorbringen der Berufungswerberin, ihr Steuerberater habe angegeben, bei Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung für einen anderen Betrieb müsse im Zuständigkeitsbereich desselben Arbeitsamtes keine neue Beschäftigungsbewilligung eingeholt werden, vermag sie nicht zu entschuldigen. Ein Irrtum über die Bestimmungen, auch wenn er durch ein Steuerberater veranlaßt wurde, geht zu Lasten des betreffenden Arbeitgebers. mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Kraftfahrzeuglenker müssen die Rechtsfolgen einer flächendeckend verordneten Kurzparkzone i.S.d § 25 Abs 1 und 2 StVO, die keiner zusätzlichen Bodenmarkierungen bedarf und durch weitere Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote nicht unterbrochen wird, bekannt sein. Schlagworte Bodenmarkierungen Rechtsirrtum mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen des hier anhängigen Verwaltungsstrafverfahrens bestanden bei der Bezirkshauptmannschaft selbst Zweifel über den Umfang jener Gewerbeberechtigung betreffend das Tischlerhandwerk, über welche die GmbH, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschuldigte ist, verfügt. Aus diesem Grund beabsichtigte die Bezirkshauptmannschaft die Einholung einer Entscheidung des schiedsgerichtlichen Ausschusses über den Umfang der Gewerbeberechtigung gemäß § 349 GewO (vgl. Aktenverm... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Verwendung eines unter die Regelung nach § 36 lit e KFG fallenden Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr hängt davon ab, daß am Fahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette angebracht ist, das heißt eine solche, aus der jederzeit zu entnhemen ist, daß die Begutachtungsfrist (samt Nachfrist) noch nicht abgelaufen ist. Selbst wenn das Fahrzeug tatsächlich verkehrs- und betriebssicher war, wird der Verwaltungsstraftatbestand nach Ablauf der Nachfrist v... mehr lesen...
Rechtssatz: Konnte der Beschuldigte aufgrund der Ergebnisse des gerichtlichen Strafverfahrens mit gutem Grund der Auffassung sein, bei der verwendeten Bezeichnung "Die gesunde Alternative" die offenbar (unter anderem) Gegenstand der gegen ihn erhobenen Anklage war, handle es sich objektiv nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des § 9 Abs 1 lit a LMG, fällt dem Beschuldigten der angelastete verwaltungsstrafbare Tatbestand subjektiv im Sinne des § 5 Abs 2 VStG wegen des Strafauss... mehr lesen...
Rechtssatz: Erläßt der Gemeinderat eine Verordnung über die Einrichtung einer Fußgängerzone mit der Ausnahme der Zufahrt zu den eigenen Grundstücken, wird diese Verordnung aufgehoben und durch eine andere ersetzt, die die Ausnahmeregelung der Zufahrt zu eigenen Grundstücken nicht mehr generell vorsieht, schreibt aber der Bürgermeister den Grundstückseigentümern einen Brief mit dem Ersuchen jene Kennzeichen bekanntzugeben, für welche weiterhin eine Ausnahmegenehmigung benötigt werde, und we... mehr lesen...
Rechtssatz: Die unrichtige Auskunft eines behördlichen Organes kann für die Beurteilung der Schuldfrage von Bedeutung sein, doch muß die unrichtige Auskunft von einem Organ der zuständigen Behörde erteilt worden sein, um Straflosigkeit nach § 5 Abs 2 VStG 1991 zu bewirken. Es muß als allgemeines Wissensgut vorausgesetzt werden, daß nicht der Bauamtsleiter sondern der Bürgermeister Baubehörde erster Instanz ist. Wenn der Bauamtsleiter bei der Bauverhandlung die Erklärung abgibt: "Fangt's l... mehr lesen...
Der Berufungswerber wurde mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg, Datum und GZ wie oben, als für die Wartung, Instandhaltung und das schadlose Funktionieren sämtlicher im Unternehmen Sch-F Gesellschaft m. b.H. & Co KG, F, E-straße, zum Einsatz kommenden maschinellen Anlagen und für die firmeneigenen Baulichkeiten gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher für schuldig erkannt, daß am 11.12.1990 im bezeichneten Betrieb die Arbeitnehmerschutzbestimm... mehr lesen...