Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 15. Mai 1992, Zl ****/92, wurde der Beschuldigte laut Spruch: der Übertretung des §103 Abs1 Z1 KFG 1967, in Verbindung mit §101 Abs1 lita KFG 1967 für schuldig befunden und über ihn gemäß §134 Abs1 KFG 1967, eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) verhängt, weil er als Zulassungsbesitzer des Kraftwagenzuges, bestehend aus dem Lastkraftwagen mit dem behördlichen Kennzeichen ********5 und dem Anhängewage... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 4. November 1992, Zl St ****/92, wurde der Beschuldigte laut Spruch: der Übertretung des §103 Abs1 Z1 KFG in Verbindung mit §101 Abs1 lita KFG 1967 für schuldig befunden und über ihn gemäß §134 Abs1 KFG 1967 eine Geldstrafe in Höhe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 25 Tage) verhängt, weil er als Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen ******* und den Sattela... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine objektive Sorgfaltswidrigkeit, wenn der Jagdangestellte zwei Schüsse und den Ruf "Weidmannsheil" gehört und davon ausgehend angenommen hat, daß das weibliche Rotwild bereits erlegt war und nun auftragsgemäß ein Hirsch geschossen werden durfte. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Keine unbewußte Fahrlässigkeit, wenn der Berufungswerber - nach Rücksprache mit mehreren Fachleuten - die überfahrenen Tiere irrtümlich nicht für Höckergänse (Hausgänse), sondern für Wildgänse (Graugänse), hinsichtlich der er als Jäger ein Aneignungsrecht besitzt, hält und deshalb keine Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle vornimmt. Stattgabe. mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, eine Übertretung des § 11 Abs 1 StVO und des § 52b Z 15 StVO begangen zu haben. Hiefür wurde eine Geldstrafe von je S 1.000,-- (je 36 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von S 200,-- vorgeschrieben. Gegen diese Entscheidung richtet sich die rechtzeitige Berufung, in der der Berufungswerber im wesentlichen ausführt, er sei durch das... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überzeugungspflicht im Sinne des § 11 Abs 1 StVO erfordert zur ausreichenden Beobachtung des eventuell nachfolgenden Verkehrs (etwa eines herannahenden Schienenfahrzeuges) nicht nur einen Blick in den Außenspiegel, sondern auch einen weiteren Blick in den Rückspiegel und über die Schulter. mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 5.12.1991, Zl. 3-*****-91, wurde über Frau T H als Arbeitgeberin (Witwenfortbetrieb des Transportunternehmens Internationale Transporte J***** B*********) wegen mehrfacher Übertretungen nach den Bestimmungen der §16 Abs3 AZG, §14 Abs2 AZG und §12 Abs1 AZG, Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 237.000,-- (zweihundertsiebenunddreißigtausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 237 Tagen ge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurden von der Bezirkshauptmannschaft xx dem Beschuldigten drei Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959 angelastet. Es handelte sich hiebei um eine Übertretung gemäß §32 Abs4 WRG 1959 wegen Einleitung von Waschwässern aus der Bürstenwaschanlage für KFZ nach Reinigung in einem Benzinabscheider in den Fäkalkanal der Stadtgemeinde xx und um zwei Übertretungen gemäß §32 Abs2 litc WRG 1959 wegen Versickerung der im Tankstellenbereich anfallenden Oberflä... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem Ungehorsamsdelikt hat der Beschuldigte zu beweisen, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (hier § 97 Abs 5 StVO) ohne sein Verschulden unmöglich war. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, sich vor der Ausübung über die das Gewerbe betreffenden Vorschriften zu unterrichten. mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Vorschrift des § 5 Abs 1 VStG geht einerseits hervor, daß - wenn die Verwaltungsvorschrift nichts anderes bestimmt - für die Begehung einer Verwaltungsübertretung Fahrlässigkeit genügt und andererseits, daß auch bei Ungehorsamsdelikten nur der schuldhaft Handelnde verantwortlich ist. Bei diesen Delikten hat jedoch der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen und es obliegt ihm, alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Der Gesetzgeber belastet ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde gegen den Beschuldigten wegen einer Übertretung nach §24 Abs1 Z27 des NÖ Naturschutzgesetzes iVm dem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft xx vom 18.8.1988, 9- , Auflagepunkte 1 und 2, eine Geldstrafe in der Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 1.1.1989 bis zumindest 21.3.1991 einem Auftrag im genannten Bescheid nicht entsprochen, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn M R vorgeworfen, am 1.9.1991 um 24,00 Uhr auf der L im Ortsgebiet von S nächst Hausnummer als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen der durch deutlich sichtbare Zeichen (Rotlicht der Taschenlampe) erfolgten Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht zum Anhalten keine Folge geleistet zu haben. Hiefür wurde über den Beschuldigten eine Geldstrafe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 24 Stunden) verhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn jemand ein Kraftfahrzeug trotz Vorliegens einer Durchfallerkrankung in Betrieb nimmt, ist ihm bereits eine Einlassungsfahrlässigkeit vorzuwerfen. Übertritt er in diesem Zustand straßenpolizeiliche Vorschriften, dann handelt er zumindest fahrlässig und somit schuldhaft. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Frau H B von der Bezirkshauptmannschaft xx mit einem Betrag von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) bestraft, weil sie am 24. Oktober 1990 als Wasserberechtigte einer den Parzellennummern nach bestimmten Deponie den Zutritt zu dieser den Organen der Wasserrechtsbehörde zwecks Durchführung von Messungen und Untersuchungen verwehrt hat, obwohl sie als Wasserberechtigte gemäß §72 WRG 1959 verpflichtet gewesen wäre, das Betreten u... mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, es als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen zu haben, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 24.9.1991, zugestellt am 10.10.1991, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 27.7.1991 um 09.02 Uhr in Wien 23, Laxenburger Straße 347 Richtung Stadt gelenkt hat. In seiner Berufung vom 17.3.1992 brachte der Beru... mehr lesen...
Rechtssatz: Deponiert der Zulassungsbesitzer die Autoschlüssel während seines Urlaubes in seiner Firma und haben mehrere Personen Zutritt zur Garage und dem darin abgestellten Kfz, so kommt er seiner Pflicht, als Zulassungsbesitzer jederzeit den Lenker seines Kfz bekanntgeben zu können, nicht in ausreichendem Maße nach, wenn die einzige Vorkehrung gegen unbefugte Inbetriebnahme eine Weisung an seine Angestellten ist. Er wäre zusätzlich verpflichtet gewesen, die Einhaltung dieser Weisung du... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei § 103 Abs 1 Z 1 KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, da zum Tatbestand weder der Eintritt eines Schadens noch eine Gefahr gehört. Es oblag daher dem Berufungswerber, wollte er einen Schuldspruch für die außer Streit stehende Überladung des auf ihn zugelassenen Sattelkraftfahrzeuges hintanhalten, sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaftmachen" bedeutet aber, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei ... mehr lesen...
Im Schuldspruch des bekämpften Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß die Beschuldigte K M als die nach §9 VStG verantwortliche Beauftragte (Filialleiterin der B Filiale in L , Hstraße) der B Warenhandel AG, folgende Verwaltungsübertretungen zu verantworten habe: 1. Es wurde in der oben angeführten Filiale unterlassen, den Zugang zur Feinkostabteilung in einer Breite von mindestens 60 cm herzustellen. Dieser Zugang, der sich zwischen den Kühlvitrinen und dem Brotrega... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Ungehorsamsdelikten genügt fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Bei derartigen Delikten ist es daher Sache des Beschuldigten initiativ alles darz... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 16. Juli 1991, Zl xx, eine Geldstrafe von S 1.000,-- sowie einen Kostenbeitrag von S 100,-- wegen Übertretung des §18 Abs1 StVO verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe keinen solchen Abstand vor dem nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug abgebremst worden wäre. Dagegen hat der Rechtsmittelwer... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verantwortung des Beschuldigten, daß die Lebensmitteluntersuchungsanstalt erst eine Woche nach der Meldung der Sanierung die Überprüfung vorgenommen habe, kann weder seine Schuld ausschließen noch mildern. Es ist in diesem Zusammenhang vielmehr nicht zu übersehen, daß er das Entstehen jener Situation (starke Verschmutzung des Wassers der Badeanlagen, Wasser entsprach weder hinsichtlich des pH-Wertes noch hinsichtlich der Chlorie rung), die zu einer Gefahr für die Gesundheit... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder geprüfte KFZ-Lenker muß sich auf sämtliche Witterungsverhältnisse einstellen, auch auf plötzlich auftretende Sonneneinstrahlung. mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet nicht, daß sie das Kraftfahrzeug in der gegenständlichen "Ladezone" abgestellt hat, sie bringt jedoch zu ihrer Rechtfertigung vor, daß sie die Halte- und Parkverbotstafel nicht wahrnehmen habe können, weil diese durch zwei geparkte Lastkraftwagen verstellt gewesen seien. Außerdem habe sie ihr Fahrzeug bei Dunkelheit und starkem Regen an der besagten Örtlichkeit abgestellt. Die erkennende Behörde konnte sich bei ihrer Entscheidung auf das Vorbrin... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte kann sich nur dann auf eine unverschuldete Unkenntnis des Verbotes berufen, wenn sie nachweisen kann, daß ihr die Wahrnehmung derselben trotz der erforderlichen Aufmerksamkeit unmöglich war. Daß die Verkehrszeichen von Fahrzeugen verdeckt waren, stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Die Abstellung eines Fahrzeuges bei Dunkelheit und starkem Regen entbindet nicht von der Verpflichtung, sich am Abstellort kundig zu machen und sich über angebrachte Verkehrs... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Verstoß gegen § 103 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG. Es obliegt daher der Rechtsmittelwerberin, wollte sie einen Schuldspruch für die außer Streit stehende Überladung des auf sie zugelassenen Sattelkraftfahrzeuges hintanhalten, ihr mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaft machen" bedeutet, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei der Behörde Zweifel wecken, ob ihm tatsäc... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Übertretung der Bestimmung der § 102 Abs 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt. Will der Berufungswerber den Schuldspruch hintanhalten, liegt es an ihm sein mangelndes Verschulden glaubhaft zu machen. "Glaubhaft machen" bedeutet, daß der Täter Umstände anzuführen vermag, die bei der Behörde Zweifel erwecken, ob ihm tatsächlich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Eine Überladung von 7.080 kg ist bereits optisch (größere Ausbucht... mehr lesen...
Rechtssatz: Obschon objektiv der Tatbestand des § 98 Abs 1 Z 2 verwirklicht ist, trifft den Beschuldigten an der Nichterfüllung des behördlichen Abschußauftrages dann kein Verschulden, wenn in den Jahren 1981 bis 1985 der Abschuß von Rotwild im Ausmaß von einem Tier und einem Kalb auf vier Tiere und einem Kalb im Jahre 1989 erhöht wurde, eine stetige und sichere Rotwildbejagung von einem nicht einmal 200 ha großem Almrevier nicht möglich ist, umfangreiche Schlägerungs- und Holzbringungsarb... mehr lesen...
Das Magistratische Bezirksamt für den xx Bezirk in W erkannte Herrn Mag V W mit Straferkenntnis vom 5.9.1991 zu Zl xx schuldig, am 3.2.1991 um 14,15 Uhr in xx G, Bezirk xx, Niederösterreich, ohne Bewilligung des Landeshauptmannes mit einem Paragleiter auf der Kuhheide, unterhalb der N-Hütte, gestartet, durch das Gelände bedingt bis zu 10 m vom Boden abgehoben und nach einer Flugstrecke von mindestens 200 m im Tal unterhalb der Hochstraße gelandet zu sein, dadurch einen Abflug und eine Land... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn durch Erlaß des BMfV über Paragleiter ausgeführt wurde, daß Abflüge mit Paragleitern ohne Außenabflugbewilligung zu dulden und Landungen nach §10 Abs1 litc Luffahrtgesetz für Paragleiter bewilligungsfrei seien, und der Beschuldigte diesen Erlaß kannte und mit der einschlägigen Gesetzesmaterie aktenkundigerweise vertraut war, so hat er die Grenzen der ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht nicht überschritten. Eine eventuelle rechtswidrige Interpretation des BMfV konnte er als jur... mehr lesen...